Mitglied inaktiv
ein 9-j Junge möchte gerne von seiner Mutter zu seinem Vater ziehen, die Mutter will dies aber nicht und beruft sich auf das in der Scheidung getroffene Aufenthaltsbestimmungrecht. Als Grund führt der Junge u.a. mit an, das im Haushalt des Vaters der 12j Bruder lebt. Das Verhältnis der Kinder zur Mutter ist genauso gut wie das des Vaters. Der Wunsch, Pappa und Mama wieder zusammen zu sehen, ist der Erkenntnis gewichen, das dieses wohl nie mehr der Fall sein wird - seit der Scheidung im August hat der 9j. seinen Wunsch mehrmals wiederholt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind defenitiv besser bei der Mutter geordnet, nicht zuletzt auch durch ihre neue Partnerschaft und der Unterstützung durch ihre Familie (ihr wurde kostengünstig Haus vermietet). Der Vater dagegen kämpft im Moment sogar gegen Arbeitlosigkeit und steht kurz vor Sozialhilfe.. :-( Das stärkste Argument der Mutter wird jedaoch das sein, das der Junge krank ist und die derzeit behandelnen Ärzte ihn seit seiner Geburt betreuen. Dagegen steht nur a) der Wunsch der Kinder, wieder vereint zu sein b) beim Vater zu leben und c) die Bereitschaft des Vaters, auch beide Kinder bei sich aufzunehmen, ungeachtet der Probleme die für dadurch entstehen würden. Der Vater will jetzt auf Wunsch des 9j bei Gericht beantragen, das es dem 9j auch ermöglicht wird, in seinen Haushalt zu wechseln. Wie gross und ob überhaupt sehen sie die Chancen für ihn? Liebe Grüsse Hanschi
Liebe(r) Hanschi, das kann man so pauschal nicht sagen. Erst mal muß das Jugendamt/ Kinderpsychologe etc. befragt werden, dann das Kind und dann kommt es auf den speziellen Richter an, der entscjheidet. Der wird sich an das Kindswohl halten. Wie das ausgeht, kann ich auf die Entfernung beim esten Willen nicht sagen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Hanschi! wende dich doch mal an http://www.vaeterhilfe.de dort sind literaturhinweise und ein anwaltsverzeichnis zu diesem thema. vielleicht kann man dir dort weiterhelfen
Mitglied inaktiv
da hast Du mir ja den richtigen Lesestoff rausgesucht - mir dreht sich der Kopf!!!
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot