Lia001
Sehr geehrte frau Bader Unswar bin ich in der elternzeit bis zum 10.02 .18 bis zur nächsten woche freitag sollte wieder vollzeit arbeiten gehen Bin nun schwanger in der 6 woche ,ich habe am 05.02 termin bei meinem AG besprechung über die arbeitszeiten sollte ich ihm es mitteilen das die dem entsprechend planen können (Habe erst am 12.2 mein FA Termin wo ich auch ein attest und bescheinigung kriegen werde das ich schwanger bin ) Kann mein AG mich kündigen weil ich ihm schriftlich nichts vorlege sondern mündlich es mitteile weil ich halt möchte das die es dementsprechend planen ,weil ich höchstwahrscheinlich ein beschäftigungsverbot kriegen werde Mfg
Hallo, Seite 2018 hat sich die Rechtslage geändert. Im Normalfall wird ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Gefährdungsüberprüfung vom Arbeitgeber ausgesprochen. Der Arzt spricht es nur aus, wenn tatsächlich eine besondere Gefährdung im Einzelfall zu befürchten ist. Ansonsten muss der Arbeitgeber immer versuchen, Sie umzusetzen. wenn jedoch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber haben, besprechen Sie das direkt und dann kann die Gefährdungssituation geprüft werden. Liebe Grüße NB
mellomania
vom arzt? warum? das weißt du doch gar nicht wenn du noch keinen termin hattest. ein bv vom arbeitgeber bekommst du wenn dann eh direkt vom AG..versteh ich net. du gehst ganz normal arbeiten bis alles geklärt ist. warum auch nicht?
Dojii
Die Zeiten der schnell ausgesprochenen Beschäftigungsverbote sind seit dem 01.01.2018 quasi vorbei. Rechne also nicht mehr direkt damit. Dein AG muss erst mal gucken, ob er nicht irgendeinen anderen Arbeitsplatz für dich hat.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich