Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie sieht die Überprüfung des Familiengerichts nach P. 166 Abs. 3 FamFG aus?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie sieht die Überprüfung des Familiengerichts nach P. 166 Abs. 3 FamFG aus?

Mayalu

Beitrag melden

Hallo, nachdem das Jugendamt ein Verfahren beim FG wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung eingeleitet hat, wurde dies nun ohne familiengerichtliche Maßnahmen beendet. Im Beschluss steht, dass der Sachstand nach 3 Monaten überprüft wird. Wie kann ich mir das vorstellen? Wird man mich einfach anrufen bzw im Jugendamt "vorladen", fragen wie es läuft und das dem Gericht weitergeben? Muss ich damit rechnen, dass die Herrschaften bald auf der Matte stehen? Und müsste ich sie in diesem Fall reinlassen (es besteht ja kein Verdacht mehr auf KWG)? Danke schonmal und noch eine schöne Woche :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das ist ohne nähere Informationen schwerlich zu beantworten. Wenn der Sachverhalt nach 3 Monaten überprüft wird, ist er eben gerade nicht vollständig abgeschlossen. Ich kann Ihnen da nur raten, mit dem Jugendamt zu kooperieren. Wenn Sie nicht zu verbergen haben dürfte das ja kein Problem sein. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Reinlassen musst du das JA nicht. Aber wenn das JA eine Kindeswohlgefährdung in Betracht zieht, kann es bereits einen Beschluss dabei haben, womit sie rein dürfen. Das JA kann den Beschluss auch zeitnah beim Familiengericht anfordern und in der Zeit, bis es da ist, vor ihrem Haus warten. Wenn du trotz Beschluss das JA nicht reinlässt wird die Polizei hinzugezogen. Bei akuter Kindeswohlgefährdung geschieht das auch ohne Beschluss. Da ich bei dir nicht von Kindeswohlgefährdung ausgehe, ist es in der Regel so, dass das JA einen Termin ausmacht und dann vorbei kommt. Wenn du nichts zu verbergen hast sollte dir der Termin nichts ausmachen. Das ist ein kurzer Besuch, wo nachgefragt wird, wie es einem geht. Je nachdem wie alt das Kind ist wird es dasselbe gefragt. Ggf. wird sich noch das Kinderzimmer angeschaut. Keine Sorge: Es muss nicht aufgeräumt sein, denn das JA weiß auch, dass da Kind/er spielen. Meist ist in einer Stunde alles "erledigt" und das JA geht wieder. Es kann auch sein, dass du zum JA kommen sollst. Auch das erfolgt mit Termin. Wichtig: Solltest du den Termin nicht einhalten können melde es dem JA. Und sollte es wegen Krankheit von dir oder einem Kind sein, lass dir vom Arzt eine Bescheinigung geben. Damit zeigst du, dass du glaubwürdig bist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.