Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie muss ich angemeldet werden?

Frage: Wie muss ich angemeldet werden?

Memmi

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Hallo Frau Bader. Mein zweites Jahr Elternzeit hat gerade begonnen und ich habe jetzt, wie zuvor vereinbart, bei meinem Arbeitgeber mit 10 Wochenstunden zu arbeiten begonnen. Der Steuerberater hat mir nun mitgeteilt, dass er mich „ganz normal“ als in Teilzeit angemeldet hat. Er sagt, dass es bei Teilzeit in Elternzeit ausschließlich um die Wochenarbeitsstunden geht. Ist das wirklich korrekt? Gibt es wirklich keine Anmeldung als Teilzeit in Elternzeit? Während der Elternzeit wird ja monatlich €2.400 für das Rentenkonto angerechnet, verliere ich das jetzt? Ein paar weitere Facts: Wir „planen“ aktuell schon unser zweites Kind, ich kann mich nicht Familienversichern, ich habe vor der Elternzeit zusätzlich viel freiberuflich gearbeitet - das mache ich aktuell nicht mehr. Ich bedanke mich schon mal im Voraus. Mit lieben Grüßen, Melanie P.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es werden immer die Kindererziehungszeiten angerechnet. Wenn es weniger als 450 € sind, müssen Sie sich selber um die KK kümmern Liebe Grüße NB


cube

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Wenn du deine EZ bei der Rentenversicherung korrekt für dich angegeben hast, entstehen dir keine Nachteile. Die Facts verstehe ich nicht ganz - was haben die mit dem Rentenkonto zu tun? Bist du in der PK oder in der KSK?


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