Guten Tag, ich habe von vor der Geburt des ersten Kindes im Juni 2012 noch ca. 50 Überstunden und 25 Tage Urlaub übrig. Kind 2 kommt voraussichtlich im Februar 2014, hier besteht ja auch nochmal im Mutterschutz Anspruch auf Urlaub, richtig. Wie lange steht mir dieser Urlaub und die Überstunden zu? Können die auch irgendwann mal verfallen? Viele Grüße