utka
Hallo, Habe 2005 entbunden und war für 12 Monate zu Hause und ging danach wieder arbeiten.Zu der Zeit galt die andere Elternzeit von 3 Jahren. Wenn ich mich jetzt entscheide noch ein Jahr zu nehmen geht das überhaupt oder war es nur möglich bis das Kind 5 Jahre war? Wie ist da die Frist ? Grüße Uta
Hallo, die Frage ist ja, ob nicht jetzt die jetzige Regel gilt. Ich würde deshalb schriftlich beim Arbeitgeber anfragen, ob Sie das noch übrige Jahr nehmen können (das geht nur bis zum achten Lebensjahr des Kindes), wenn dieser zustimmt, würde ich mir die beitragsfreie Krankenkasse ebenfalls schriftlich von der Krankenversicherung bestätigen lassen. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Elternzeit gilt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres... also der 3. Geburtstag deines Kindes.
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