Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, am 22.01.02 werde ich geschieden. Wie lange dauert es dann noch bis ich das Urteil in den Händen halte ? Denn ich will dann meinen Mädchennamen wieder annehmen, da anfang Februar mein Baby geboren wird und mein Noch-Ehemann nicht der Vater ist.
Liebe Leandra, Sie haben einen hübschen Vornamen! Das kommt darauf an. Sprechen Sie mit IHrem Anwalt. Sie sollten einen beidseitigen Rechtsmittelverzicht in der Verahndlung beantragen, dann schaffen Sie das auch mit dem neuen Namen! Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielleicht ist es ja noch zu früh, aber mich beschäftigt das sehr. Unser FAll liegt ein wenig anders als der in Bremen. KV zahlt keinen Unterhalt, ich zieh das jeden Monat durch sämtliche Instanzen im Ausland (nicht EU, aber Europa) durch. Gibt einen Titel, den der KV hier in D wollte und dessen Pfändung er jeden Monats a ...
Darf ich dann den Umgang verbieten?
Hallo mein Sohn und einige Mitschüler ist im vorletzten Jahr von einer Jugendbande zusammengeschlagen worden. Im Juli war die Verhandlung. Er und seine Klassenkameraden hatten die Jungs angezeigt. Es gab eine Verhandlung vorm Jugendschöffengericht vor ca. 3 Monaten. Bekommt er das Urteil als Opfer/Kläger zugeschickt?
Guten Tag, ich habe bitte eine Frage. Vor kurzem wurde in Prenzlau ein Urteil zum Thema Essengeld und Träger getroffen. Ich habe es so verstanden, das das Cateringunternehmen, was die Kitas beliefert keine Rechnungen mehr stellen dürfte und man die letzten 3 Jahre Essengeld zurück verlangen kann, da der Träger für die Kosten aufkommen muss und d ...
Soweit ich verstanden habe geht es im folgenden Urteil über dieUrlaubsgewährun bei Beschäftigungsverbot. Leider kann ich es nirgends öffnen. Kennen sie einen Link über denn man es öffnen kann. Kann man es evtl. in diesem Forum veröffentlichen. BAG Urteil vom 09.98.1994 AZ:9AZR 384/92).
Vor allem würde mich interessieren ob es in diesem Urteil um ein Beschäftigungsverbot nach § 3 oder nach den §§ 4 geht. BAG Urteil vom 09.98.1994 AZ:9AZR 384/92)
Hallo Frau Bader, im Juni 2014 habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für alle meine drei Kinder vom Amtsgericht übertragen bekommen. Jetzt bin ich mit dem Kindesvater wieder zusammen, da er sich geändert hat. Kann ich das Urteil vom Aufenthaltsbestimmungsrecht rückgängig machen? Wenn ja, wie kann ich dieses am Besten tun? MfG
Guten Tag, wir haben aus Unwissenheit ebenfalls versäumt, die Elternzeit vor Beginn der Mutterschutzfrist zu beenden. Mutterschutz läuft noch 4 Wochen. Allerdings sind wir auf dieses Urteil vom VG München gestoßen, woraus wir lesen, dass- zumindest Beamtinnen rückwirkend die Elternzeit vorzeitig beenden können. http://www.rehmnetz.de/beamtenre ...
Ein einjähriges Kind hat Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen zeitlicher Umfang sich nach dem Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Das hat das Verwaltungsgerichts Aachen entschieden. Die Stadt Aachen ist damit verpflichtet, für das klagende Kind ab dem 01.08.2018 einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung mit einer Betreuungszeit von 8 ...
Sehr geehrte Frau Bader, Das BEEG regelt, dass eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre der Zustimmung des AG bedarf.(Bindungszeutraum). Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings in einem Urteil 2011 entschieden, dass auch innerhalb des Bindungszeitraum die Entscheidung des Arbeitgebers billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt