neutrinchen
Hallo, wir würden es gerne so machen, dass nur der Vater (nicht alleinerziehend) Elternzeit nimmt. Natürlich bleibe ich als Mutter in Mutterschutz, dafür beantrage ich aber kein Elterngeld / keine Elternzeitoder, muss ich ja auch nicht, oder? Somit würde der Vater ab 3. Monat übernehmen. Meine Frage ist nun, wie lange darf er das tun? Bis das Kind 12 Monate alt ist oder darf er volle 12 Monate nehmen bis das Kind 1 Jahr und 2 Monate alt ist? Vielen Dank im Voraus! ET=17.02.2015
Hallo, Si ekönnen die 14 Monate frei verteilen. Nur die beiden Monate MG werden Ihnen angerechnet. Er kann also ab der Geburt bis zum 12 LM. nehmen oder eben im Anschluss bis zum 14. LM; Liebe Grüße NB
SumSum076
Elterngeld gibts maximal 14x. Zwei Monate davon muss der Partner nehmen, also bleiben für den anderen maximal 12 Monate! Wenn der Vater diese 12 Monate nehmen möchte, kann er damit schon ab Geburt (bis zum 1. Geburtstag) anfangen. Es geht aber auch erst ab dem 3. Lebensmonat (bis zum 14.). Problematisch wird es, wenn der Mutterschutz länger als 2 Lebensmonate und in den 3. LM hinein reicht. Dann bleiben dem Partner nur noch 11 Monate (weil von der Mutter 3 verbraucht sind). Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Ob Du die ersten zwei Monate Elterntzeit und Elterngeld nimmst oder nicht, ist völlig egal, es wird eh so gerechnet als wenn du sie genommen hast. da hast du wegen der besonderen rechlichen lage und dem Mutterschutz was Frauen nach der Geburt mind 8 Wochen ein Beschäftigungsverbot aussprechen keine handhabe. Diese Monate werden also IMMER der Frau zugesprochen. Der Vater kann dann paralell dazu Elterngeld und -zeit nehmen, oder danach. Im ersteren Fall läuft das Elterngeld dann zum 1ten Geburtstag aus, im zweiteren halt zwei Monat später. Elternzeit kann er bis zum 3ten geburtstag nehmen, wie du ebenfalls. Das kann jedes Elternteil UNABHÄNGIG vom anderen festlegen. Lediglich beim Thema Elterngeld müssen sie eine Regelung finden wer was wie lange nimmt. Elternzeit bedeutet, man bleibt daheim oder geht halt in Teilzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Falls du eh unter 30 Std arbeitest, oder es vor hast, würde ich also auf jeden Fall den besonderen Kündigungsschutz der Elternzeit nutzen und auf diese keinesfalls verzichten.
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