georg84
Hallo Frau Bader, unser Kind ist am 01.05.2020 geboren. Ich (Vater) habe ab 01.07.2020 für zwei Jahre Elternzeit beantragt. Gleichzeitig habe ich für diese zwei Jahr eine Teilzeitvereinbarung (30 Stunden/Woche) abgeschlossen. Nun merke ich, dass die Belastung zu groß ist und ich gerne komplett daheimbleiben würde. Meine Frau arbeitet ebenfalls 30 Stunden/Woche und sie würde dies auch weiter tun. Wie schnell komme ich jetzt aus der Teilzeitvereinbarung raus? Auf der Vereinbarung bei meinem Arbeitergeber sind leider keine Bedingungen angegeben. Ab 01.07.2022 will ich dann wieder Vollzeit arbeiten.
Hallo, Sie können die TZ-Vereinbarung kündigen. Liebe Grüße NB
WonderWoman
das ist ein normaler, befristeter arbeitsvertrag. und den beendet man wie jeden arbeitsvertrag durch eine kündigung. du musst nur aufpassen, dass du den tz-vertrag kündigst und nicht versehentlich den ruhenden vz-vertrag.
georg84
Ich kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber es wird so sein. Es war nur ein zweiseitiges Dokument mit dem Titel "Zusatzvereinbarung". Die Frage ist nun eben, wie ich diese Zusatzvereinbarung kündigen kann bzw. vor allem mit welcher Frist?
KielSprotte
Dann lese doch nach, du musst doch eine Ausfertigung bekommen haben....?!
Mitglied inaktiv
Schaue in deine Vereinbarung und lies da unter Punkt Kündigung nach. Mit dieser Frist kündigst du die Teilzeit Vereinbarung und achtest darauf, dass nur dein Vollzeit Vertrag davon unberührt bleibt.
georg84
Hallo, erstmal vielen Dank für eure Antworten. Leider gibt es in der Zusatzvereinbarung keinen Punkt "Kündigung". Wie gesagt, es ist ein zweiseitiges Dokument auf dem auf der ersten Seite die Teilzeitarbeit, der Zeitraum, die Stunden, die Tage etc. niedergeschrieben sind. Auf der zweiten Seite folgen dann die Unterschriften. Die Frage ist nun eben, ob die Zusatzvereinbarung die gleichen Kündigungsbedingungen wie mein Arbeitsvertrag hat oder ob die gesetzliche Kündigungsfrist läuft anhand der Dauer der Vereinbarung oder die gesetzliche Kündigungsfrist anhand meiner Betriebszugehörigkeit oder ob ich das überhaupt nicht kündigen kann. Es ist leider nicht ganz so einfach.
WonderWoman
doch, so einfach ist es. das wort zusatzvereinbarung zeigt, dass es sich um einen zusatz zum normalen arbeitsvertrag handelt. alle punkte, die davon abweichen, wurden darin festgelegt. wenn nichts drinsteht gilt der hauptvertrag, weil dann nichts zusätzliches geregelt wurde. ist es eigentlich aus der mode gekommen, einfach mal freundlich den chef zu fragen? ich freue mich immer, wenn meine mitarbeiter mich einfach ansprechen und nicht gleich mit paragrafen wedeln.
KielSprotte
@wonderwoman: DAS frage ich mich auch immer wieder. Warum geht Mann (also georg84) nicht zum Vorgesetzten und sagt "Plan gescheitert, was können wir tun und ab wann". Warum muss man da gleich eine Anwältin befragen, die dazu die Glaskugel zücken müßte, weil sie die Unterlagen nicht vorliegen hat......?
georg84
@WonderWoman: Dass der Hauptvertrag gilt ist klar bei einer Zusatzvereinbarung, das ist aber auch gar nicht die Frage. Der Hauptvertrag hat eine gewisse Kündigungsfrist (3 Monate) und nun ist eben die Frage, mit welcher Frist die Zusatzvereinbarung aufgelöst werden kann. Eine Annahme, dass dies nun ebenfalls drei Monate sind, sind vielleicht zu kurz gedacht und deshalb möchte ich Frau Bader befragen, die sich damit sehr gut auskennt. Das hat auch gar nichts mit Paragraphen wedeln zu tun, sondern damit, für mein Kind voll da zu sein. Du bist vielleicht eine gute Vorgesetzte, das ist aber nicht überall so. @KielSprotte: Ich will nicht unvorbereitet in das Gespräch mit meinem Arbeitgeber gehen. Die Corona-Krise hat jedenfalls bei meinem Arbeitgeber gezeigt, dass die einzelnen Mitarbeiter nichts wert sind. Du glaubst nicht, mit was für fadenscheinartigen Argumenten Väter und Mütter da rausgeekelt wurden. Ehrlich, wäre ich nicht in diesen Meetings dabei gewesen, dann würde ich das nicht glauben. Glaub mir, ich weiß was passiert, wenn ich unvorbereitet da hin renne. Und jetzt warte ich auf einen Rat von Frau Bader. Vielen Dank! :)
georg84
Frau Bader, sie schreiben, dass ich die TZ-Vereinbarung kündigen kann. Mit welcher Frist?
Terkey235
Georg84, deine Zusatzfrage wird Frau Bader ziemlich sicher nicht mehr lesen - und auch nicht beantworten können. Sie kennt doch deinen Arbeitsvertrag nicht. Vermutlich wird dir nichts übrig bleiben, als mit deinem Chef zu sprechen. Grüße, terkey
Felica
Wenn in deinem eigentlichen Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist vereinbart sind, in dem Zusatz nichts anderes steht, dann gelten die 3 Monate. Oder man redet mit dem AG und einigt sich so.
zweizwerge
Ich hab ja keine Ahnung von Arbeitsrecht und Elternzeit, aber: Du willst ja danach nicht wieder nach Deinem normalen Vertrag Vollzeit arbeiten, wenn ich das richtig sehe, sondern auf (für den Rest der zwei Jahre) auf null reduzieren. Du müsstest Dich dann also entweder mit dem Arbeitgeber einigen, was natürlich optimal wäre (aber es hört sich nicht so danach an, auch wenn ich immer denke, ein AG müsste doch froh sein, wenn die Lage grad schwierig ist und nächstes Jahr hoffentlich wieder besser) - oder nochmal Elternzeit einreichen - geht das??? Ist der Anspruch nicht verbraucht? Und wenn es geht, wäre es dann sinnvoll, den Antrag entsprechend viele Wochen vor Kündigung der Zusatzvereinbarung einzureichen, damit er immer in Elternzeit ist und nicht gekündigt werden kann?
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