daniel123
Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 08.08.2014 geboren und ich möchte zwei Monate in Elternzeit gehen. Dies allerdings gesplittet. Um meinem Arbeitgeber entgegenzukommen ist geplan vom 08.12.2014 bis 07.01.2015 und vom 08.12.2015 bis 07.01.2016. Ist das überhaupt möglich? Mir wurde gesagt, dass man nur in den ersten 14 LM die Elternzeit in anspruch nehmen könnte. Dann wäre das in meinem Fall vom 08.12.2014 - 07.01.2015 und von 08.09.2015 - 07.10.2015. Das ist dann der 5. und 14 LM. Passt mir allerdings nicht so gut! Für ihre Antwort bedanke ich mich schonmal im Voraus. Viel Grüß
Hallo, Ihre EZ könenn Sie in den drei Jahren so aufteilen. Aber das EG (mind. 2 Monate) muss man in den ersten 14 lebensmonaten nehmen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elernzeit kannst Du so nehmen wie gewünscht. Elterngeld gibt es aber nur für die Monate die in den 14 Monaten liegen. Mindestens 2 müssen genommen werden.
peekaboo
http://www.elterngeld.net/elternzeit-vater.html
daniel123
Entschuldige wenn ich mich ein bisschen doof anstelle, aber das heißt ich kann Elternzeit festlegen wie ich es will? Beispiel Ich gebe im Elterngeldantrag an: Ich beantrage Elterngeld aus.... für folgende Lebensmonate.... Muss ich da dann die LM 5 und 14 eintragen, oder 5 und 17? da ich ja erst nächstes Jahr im Dezember den zweiten Monat nehmen möcht. Es kann also sein, dass ich das Elterngeld zu einem ganz anderen Zeitpunkt bekomme als ich Elternzeit habe?
peekaboo
möchtest, dann mußt Du LM5 und 14 eintragen. Sprich 5 und 17 ginge nicht.
peekaboo
wenn Du in Deinem Fall 5 und 14 nehmen würdest. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Jein, nicht ganz. Du mußt die ^2 Monate für das Elterngeld innerhalbd er ersten 14 Lebensmonate nehmen - also auch auf das entsprechende Datum achten. Das gilt für Elterngeld. Elternzeit steht dir bis zu 3 Jahre zu, wobei bis zu 12 Monate mit dem OK des AG bis zum 8ten Geburtstag übertragen werden können. Und, innerhalb der Elternzeit darfst du bis zu 30 Std arbeiten - unabhängig von der Verdiensthöhe. ABER!!! Elterngeld bekommt nur, wer auch Elternzeit hat (sofern Beschäftigungsverhältniss), sprich also, Du könntest nur eingeschränkt das voneinander trennen. Und, wenn Du Elterngeld bekommst, dann wird das Einkommen entsprechend mit dem Verdienst verrechnet, man bekommt dann nur eta 33% ausgezahlt. Wenn es also zeitlich gar nicht hinhaut, wäre es evtl auch eine Option dann Elterngeld zu beantragen, in den Monaten weiterhin Teilzeit zu arbeiten und so zumindestens die Elterngeldmonate nicht zu verschenken. Dabei geht natürlich auch, das man zB einen Monat daheim bleibt, und den anderen Teilzeit macht. Die Variationen sind da vielfältig. Ich persönlich rate zudem dazu, lieber die Monate zusammen zu nehmen. Wäre nicht der erste Fall wo es dnan mit dem zweiten Monat später doch nicht geklappt hat - und dann darf das Elterngeld zurückbezahlt werden. Evtl alos dem Chef den Vorschlag machen, das man zwar von Dez-Februar Elterbnzeit macht, den ersten Monat dann daheim bleibt, und im zweiten Teilzeit arbeitet.
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