Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie kann ich meine Elternzeit aufteilen?

Frage: Wie kann ich meine Elternzeit aufteilen?

daniel123

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn ist am 08.08.2014 geboren und ich möchte zwei Monate in Elternzeit gehen. Dies allerdings gesplittet. Um meinem Arbeitgeber entgegenzukommen ist geplan vom 08.12.2014 bis 07.01.2015 und vom 08.12.2015 bis 07.01.2016. Ist das überhaupt möglich? Mir wurde gesagt, dass man nur in den ersten 14 LM die Elternzeit in anspruch nehmen könnte. Dann wäre das in meinem Fall vom 08.12.2014 - 07.01.2015 und von 08.09.2015 - 07.10.2015. Das ist dann der 5. und 14 LM. Passt mir allerdings nicht so gut! Für ihre Antwort bedanke ich mich schonmal im Voraus. Viel Grüß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ihre EZ könenn Sie in den drei Jahren so aufteilen. Aber das EG (mind. 2 Monate) muss man in den ersten 14 lebensmonaten nehmen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elernzeit kannst Du so nehmen wie gewünscht. Elterngeld gibt es aber nur für die Monate die in den 14 Monaten liegen. Mindestens 2 müssen genommen werden.


peekaboo

Beitrag melden

http://www.elterngeld.net/elternzeit-vater.html


daniel123

Beitrag melden

Entschuldige wenn ich mich ein bisschen doof anstelle, aber das heißt ich kann Elternzeit festlegen wie ich es will? Beispiel Ich gebe im Elterngeldantrag an: Ich beantrage Elterngeld aus.... für folgende Lebensmonate.... Muss ich da dann die LM 5 und 14 eintragen, oder 5 und 17? da ich ja erst nächstes Jahr im Dezember den zweiten Monat nehmen möcht. Es kann also sein, dass ich das Elterngeld zu einem ganz anderen Zeitpunkt bekomme als ich Elternzeit habe?


peekaboo

Beitrag melden

möchtest, dann mußt Du LM5 und 14 eintragen. Sprich 5 und 17 ginge nicht.


peekaboo

Beitrag melden

wenn Du in Deinem Fall 5 und 14 nehmen würdest. LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Jein, nicht ganz. Du mußt die ^2 Monate für das Elterngeld innerhalbd er ersten 14 Lebensmonate nehmen - also auch auf das entsprechende Datum achten. Das gilt für Elterngeld. Elternzeit steht dir bis zu 3 Jahre zu, wobei bis zu 12 Monate mit dem OK des AG bis zum 8ten Geburtstag übertragen werden können. Und, innerhalb der Elternzeit darfst du bis zu 30 Std arbeiten - unabhängig von der Verdiensthöhe. ABER!!! Elterngeld bekommt nur, wer auch Elternzeit hat (sofern Beschäftigungsverhältniss), sprich also, Du könntest nur eingeschränkt das voneinander trennen. Und, wenn Du Elterngeld bekommst, dann wird das Einkommen entsprechend mit dem Verdienst verrechnet, man bekommt dann nur eta 33% ausgezahlt. Wenn es also zeitlich gar nicht hinhaut, wäre es evtl auch eine Option dann Elterngeld zu beantragen, in den Monaten weiterhin Teilzeit zu arbeiten und so zumindestens die Elterngeldmonate nicht zu verschenken. Dabei geht natürlich auch, das man zB einen Monat daheim bleibt, und den anderen Teilzeit macht. Die Variationen sind da vielfältig. Ich persönlich rate zudem dazu, lieber die Monate zusammen zu nehmen. Wäre nicht der erste Fall wo es dnan mit dem zweiten Monat später doch nicht geklappt hat - und dann darf das Elterngeld zurückbezahlt werden. Evtl alos dem Chef den Vorschlag machen, das man zwar von Dez-Februar Elterbnzeit macht, den ersten Monat dann daheim bleibt, und im zweiten Teilzeit arbeitet.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...