Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist jetzt der richtige Ablauf?

Frage: Wie ist jetzt der richtige Ablauf?

Drea 86

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Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe seit 01.07.17.Arbeitslosengeld 1 und im Oktober habe ich eine Maßnahme angefangen vom Arbeitsamt aus und die ging bis zum 09.01.18 Am 08.01.18 habe ich ein absolutes Beschäftigungsverbot bekommen bis zur Geburt der Termin ist am 14.8.18. Ich bin an dem selben Tag zur Krankenkasse gefahren und das Beschäftigungsverbot abzugeben, da meint eine Mitarbeiterin von der Krankenkasse das ich noch extra ein Krankenschein brauche ab dem 08.01.18 wegen dem Krankengeld wenn ich das nicht abgebe würde ich kein Geld bekommen meint die Frau. Da bin ich zu meiner Frauenärztin wieder gefahren und ihr es zählt darauf hat sie gesagt ein geht nur das Beschäftigungsverbot oder Krankenschein. Da ja das Arbeitsamt das Beschäftigungsverbot haben möchte habe ich nochmal die Krankenkasse angerufen und noch mal alles zu klären aber meine Beraterin war an dem Tag nicht im Haus. Darauf hin habe ich es am 09.1.18 nochmal versucht , da war auch jemand da Sie hat es so erzählt das ich jetzt noch bis zu 6 Wochen Arbeitslosengeld bekomme und danach Krankengeld. Ich sollte nach dem Arbeitslosengeld mich krank schreiben lassen bis zum Mutterschutz. Ich sollte auch mein Beschäftigungsverbot am 09.1.18 wieder bei der Krankenkasse abholen. Was ist jetzt richtig?? Und das jetzt alles falsch war was die erzählt haben was soll ich jetzt machen? Ich bin jetzt richtig unsicher. Mit freundlichen Grüßen Drea 86


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entweder Sie üben eine Tätigkeit aus, die sie aufgrund der Schwangerschaft auf jeden Fall gar nicht mehr ausüben können, also auch nicht in irgendeiner Verwaltungstätigkeit, dann bekommen Sie ein allgemeines Beschäftigungsverbot von der Frauenärztin. Oder Sie haben schwangerschaftsbedingte gesundheitliche Beschwerden wie zum Beispiel vorzeitige Wehen, dann bekommen Sie eine Krankschreibung. hhier gibt es keine Wahl reicht. Und die Krankenkasse kann das auch nicht bestimmen. Wenn Sie, und dass es ganz wichtig für Sie, ein Beschäftigungsverbot haben und das bei der Agentur für Arbeit vorliegen, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und dann werden Sie von dort auch keine Leistungen bekommen. Liebe Grüße NB


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