Hallo Frau Bader,
meine Tochter wurde am 19.5.2011 geboren, und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Zwischenzeitlich hat sich jedoch eine Situation ergeben, die mich zwingt, schon im September 2013 wieder zu arbeiten. Wie ist das dann mit der Anrechnung auf die Rente? Bliebe ich bis zum 19.5.2014 zuhause, würde mir die Elternzeit doch angerechnet werden, oder? Wenn ich jetzt früher anfange, hört die Elternzeit dann auf oder darf ich währenddessen arbeiten und die Anrechnung auf die Rente wäre so wie, als wenn ich in Elternzeit wäre? Ich denke da so an die € 400,- - Basis. Da zahlt man doch nicht in die Rentenkasse ein, oder? Das wäre nicht in meinem Sinne, weil ich die 3 Jahre, bis ich wieder mehr als € 400,- verdiene, gerne auf die Rente anrechnen würde.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Pippilotta
am 12.05.2013, 21:04
Antwort auf:
Wie ist das mit der Anrechnung auf die Rente, wenn ich in der Elternzeit arbeite
Hallo,
Ihnen werden auf jeden Fall drei Jahre angerechnet. wegen einzelner Fallkonstellation machen Sie am besten ein Termin vor Ort bei der Deutschen Rentenversicherung, da kann man das individuelle an Ihrem Versicherungsverlauf klären.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2013
Antwort auf:
Wie ist das mit der Anrechnung auf die Rente, wenn ich in der Elternzeit arbeite
Hi
In der Elternzeit darfst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten. ich gehe mal davon aus das du einen AG hast und bei dem auf 400€ Basis anfangen willst. Dann mußt du die Elternzeit nicht beenden, arbeitest bis ende der Elternzeit in Teilzeit und steigst dann danach wieder mit Vollzeit ein. Wie das mit der rente ist keine Ahnung, aber du genießt dann den Kündigungsschutz.
Mitglied inaktiv - 12.05.2013, 22:57