Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterbrechung der elternzeit und Anrechnung

Mila2310

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Hallo Frau Bader , Und zwar bin im Februar 2015 in Elternzeit gegangen für eigentlich drei Jahre. 5 Monate bevor die drei Jahre um waren hab ich die Elternzeit unterbrochen und bin in den Mutterschutz gegangen da ich meine Tochter erwartet habe. Nun ist im Oktober die Elternzeit für meine Tochter um und ich frage ich mich ob ich die 5 Monate der 1. Elternzeit ranhängen kann , und wie sähe es mit einer erneuten Schwangerschaft aus ? Kann ich dann auch wieder die Elternzeit unterbrechen und in den Mutterschutz ? Freundliche Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Rest der EZ geht nur mit Zustimmung des AG. Ansonsten kann man die wieder unterbrechen (bis zum 8.Geb) Liebe Grüße NB


mellomania

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beides ja. du kannst das so soft machen wie du schwanger wirst. bei vier oder mehr kindern wird es dann nur tricky wegen den resten, dass die dann nicht verfallen. aber die 5 monate kannst du ranhängen bzw. musst sie starten, dass sie einen tag vor dem 8 .geb. enden.


Mila2310

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Hallo mellomania, danke für deine Antwort. Na gut so viele Kinder wollen wir nicht . Wir überlegen nur momentan für ein drittes kleines Wunder und dann stellt man sich ja die Frage was ist am besten.


mellomania

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ist die elternzeit vom ersten schon verbraucht?


Mila2310

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Ne habe noch 5 Monate übrig da die Elternzeit durch die 2. Schwangerschaft unterbrochen wurde.


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