Quenn
Liebe Frau Bader, Ich habe vor meiner Elternzeit 30 Stunden gearbeitet. Nun beantrage ich ALG 1, da mein Vertrag befristet war. Wenn ich dem Arbeitsmarkt nun wieder 30 Stunden zur Verfügung stehe, wird dann mein ALG gekürzt um 25% oder bekomme ich das gesamte Geld (da ich ja zuvor auch nur 30 h hatte)? Vielen Dank Quenn
Hallo, Sie bekommen für die Zeit, wo Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, mit Kind 67 % vom durchschnittlichen alten Nettolohn. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
du bekommst 67% vom letzten durchschnittsnetto (davon ausgehend, dass du kinder hast). es gibt auch einen alg1 rechner im inet, da kannst du es dir selbst ausrechnen.
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