Aroc
Guten Tag, mittlerweile bin ich komplett verunsichert wie mein Elterngeld berechnet wird. Mein erstes Kind kam am 11.11.2018 zur Welt. Hier befand ich mich ab Mitte Juni im Beschäftigungsverbot. Elterngeld habe ich auf 12 Monate bezogen sprich bis Nov 2019.Elternzeit habe ich für 3 Jahre beantragt. Diese werde ich nun vorzeitig beenden und sofort wieder in den Mutterschutz für mein zweites Kind gehen der errechnete Entbindungsteemin hier der 29.11.2020. Seit Juni 2020 bin ich mit einem kleingewerbe selbständig. Nun hat mir jemand erzählt das 2020 garnicht in den Berechnhngszeitraum zählt da mein Geschäftsjahr noch läuft stimmt das? 2019 habe ich elterngeld erhalten würde somit auch nicht zählen. 2018 befand ich mich im bv und im Mutterschutz dieses wird meines Wissens auch nicht mitgezählt. Wird dann mein Eltern Geld von 2017 berechnet? Oder wie ist das? Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. Bus jetzt ginge ich immer nur vom mindestatz plus geschwisterbonus aus. Aber so wäre das ja Mega. Liebe Grüße
Hallo, wenn Sie (auch) selbstständig tätig sind, ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum ausschlaggebend, in welchem Sie kein Mutterschaftsgeld und kein Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des vorherigen Kindes bezogen haben (Sie können ausklammern). Und das ist tatsächlich 2017. Liebe Grüße NB
cube
Bist du jetzt ausschließlich selbstständig oder läuft das Keingewerbe neben einem Angestelltenverhältnis?
Aroc
Ich befinde mich in einem Arbeitsverhältnis allerdings momentan in Elternzeit. Das Kleingewerbe das ich im Juni 2020 angemeldet habe betreibe ich somit nebenberuflich. Hier habe ich angegeben, dass das Kalenderjahr gleichzeitig das Geschäftsjahr ist.
Strudelteigteilchen
Für die Berechnung ist es eigentlich unerheblich, ob das Gewerbe als Hauptverdienst oder Nebenverdienst läuft. 1. Wegen Deines Nebengewerbes zählen jetzt Kalenderjahre und nicht mehr die einzelnen Monate vor dem Mutterschutz. 2. Da das Jahr 2020 bei der Geburt noch nicht abgeschlossen ist, fällt es aus der Berechnung raus. 3. 2019 fällt ebenfalls raus, weil Du Elterngeld vom ersten Kind bezogen hast. 4. 2018 fällt ebenfalls raus, weil Du Elterngeld und Mutterschutzgeld vom ersten Kind bezogen hast. Das BV hat keine Relevanz - hatte es für das erste Kind ja auch nicht. 5. Du bekommst also Elterngeld auf Basis Deines Einkommens von 2017. Was ich nicht aus dem Stand weiß: Evtl. mußt Du das extra beantragen. Ich glaube aber nicht, denn bei meiner Freundin (ebenfalls sowohl angestellt als auch selbstständig) hat das Amt von sich aus die Unterlagen von weiter zurück angefordert.
Dojii
Ja, das muss extra beantragt werden. In der Erklärung für Selbstständige (zumindest in NRW) gibt da es dafür einen extra Punkt, wo man angeben kann, welches Jahr man nutzen will und wieso man soweit zurückgehen kann/darf. Das wird von den Elterngeldstellen nicht aktiv abgefragt. Wenn du 2017 also nicht vor dir aus beantragst, wird die Stelle wahrscheinlich erst mal 2019 zugrunde legen.
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