NettiB
Sehr geehrte Frau Bader, bei Beantragung der Elternzeit habe ich gleichzeitig den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt. Diese sollte im August diesen Jahres beginnen. Blauäugig bin ich davon ausgegangen bei 9 Anmeldungen in verschiedenen Krippen einen Platz zu bekommen. Nun habe ich durch Zufall zwar einen bekommen, jedoch für einen Monat später, so dass ich meinen Widereinstieg um einen Monat verschieben müsste. Ist das grundsätzlich möglich? Und meine 2. Frage: Ich habe Teilzeit in Eltetrnzeit bis zu ihrem 2. Geburtstag beantragt nächstes Jahr im April. Könnte ich das auch noch um ein Jahr verlängern? Vielen Dank für Ihre Hilfe. NettiB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit