Mitglied inaktiv
Guten Tag, ich bin seit circa einen Monat Alleinerziehend und gehe morgen zur Arge um Hartz 4 zubeantragen. Kurz mal zur meiner Person bin 25 Jahre zu 100% behindert und hab eine kleine Tochter für die ich norch bis April 07 Erziehungsgeld bekomme? Die kleine wird im Juli 3. Meine Wohnung hat 64 Quatratmeter. Habe bis jetzt auch mit meinem Ex Hartz 4 bekommen bzw.. er macht ne ABM und haben ebend noch ein bisschen Hartz 4 dazubekommen. Er bezahlt mir 120 Euro Unterhaltsgeld. Und ich bekomm noch für mich weil ich ebend behindert bin Kindergeld. Nun meine Frage können mir so ungefähr sagen was mir und der kleinen zu steht? Und ob die Behinderung bei der Berrechnung von Hartz 4 eine Rolle spielt. Weil ich ebend das bei dem Hartz 4 Rechner gelesen hab. Und die hier bei der Arge sagten und das gäb es nict. Ich danke ihnen LG
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Solche Einzelberatungen darf und kann ich hier nicht tätigen. Einen Sozialhilferechner und Infos zu S-hilfe finden Sie bei http://www.geldsparen.de/inhalt/spar-rechner/index.php?openmenue=3 Liebe Grüsse, NB
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