Christina2903B
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und aufgrund dessen in einem Beschäftigungsverbot. Ich weiß, dass sich die Entgeltersatzleistung an dem Durchschnitt des Gehalts der letzten 3 Monate bemisst. Da ich jeden Monat ein Fixum und Provisionserträge erhielt, ist das nun sehr unregelmäßig. Meine eigentliche Frage betrifft die noch ausstehenden Provisionszahlungen. Ist mein Arbeitgeber berechtigt, diese mit der Entgeltersatzleistung zu verrechnen? Vielen Dank und freundliche Grüße CF
Hallo, verstehe ich nicht. Wieso verrechnen? Die Provision wird mit eingerechnet. Liebe Grüße NB
Christina2903B
Vielen Dank für die Antwort. Nehmen wir an, mein Entgeltersatz beträgt 2000 Euro. Ich habe jedoch von vorherigen Geschäften noch 3000 Euro zu erwarten. Die kommen dann doch oben drauf? Oder darf der Arbeitgeber einfach sagen, es wäre mit dem Entgeltersatz angegolten?
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Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen. Kind fährt über die Krankenkasse (nicht Rentenversicherung, weil die zuständige RV das nicht übernimmt) mit Elternteil als Begleitperson zu einer Kinder- Reha. Die Krankenkasse spricht von einer Entgeltersatzleistung für das begleitende Elternteil, weiß aber selbst nicht (bisher) wie hoch ...
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