Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werden zukünftige Provisionen bei Entgeltersatzleistung berücksichtigt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Werden zukünftige Provisionen bei Entgeltersatzleistung berücksichtigt?

Christina2903B

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und aufgrund dessen in einem Beschäftigungsverbot. Ich weiß, dass sich die Entgeltersatzleistung an dem Durchschnitt des Gehalts der letzten 3 Monate bemisst. Da ich jeden Monat ein Fixum und Provisionserträge erhielt, ist das nun sehr unregelmäßig. Meine eigentliche Frage betrifft die noch ausstehenden Provisionszahlungen. Ist mein Arbeitgeber berechtigt, diese mit der Entgeltersatzleistung zu verrechnen? Vielen Dank und freundliche Grüße CF


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Wieso verrechnen? Die Provision wird mit eingerechnet. Liebe Grüße NB


Christina2903B

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Vielen Dank für die Antwort. Nehmen wir an, mein Entgeltersatz beträgt 2000 Euro. Ich habe jedoch von vorherigen Geschäften noch 3000 Euro zu erwarten. Die kommen dann doch oben drauf? Oder darf der Arbeitgeber einfach sagen, es wäre mit dem Entgeltersatz angegolten?


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