Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen. Kind fährt über die Krankenkasse (nicht Rentenversicherung, weil die zuständige RV das nicht übernimmt) mit Elternteil als Begleitperson zu einer Kinder- Reha. Die Krankenkasse spricht von einer Entgeltersatzleistung für das begleitende Elternteil, weiß aber selbst nicht (bisher) wie hoch diese sein wird. Ohne diese Entgeltersatzleistung ist die Kur finanziell nicht möglich, da die laufenden Kosten (Miete etc.) ja weiter laufen. Deshalb würde ich gern wissen, wie hoch diese Entgeltersatzleistung ist. Es sollen die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen eingereicht werden. Vielen Dank. Grüße S
Hallo, sorry - davon habe ich keine Ahnung (das ist Sozialrecht, kein Familienrecht) Liebe Grüsse und viel Glück, NB
Mitglied inaktiv
Hallo S, wahrscheinlich handelt es sich bei der Entgeltersatzleistung um das sog. Kinderkrankengeld, das in § 45 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) geregelt ist. Danach kann man für 10 bzw. als Alleinerziehender 20 Arbeitstage Krankengeld bei einer Erkrankung des Kindes beziehen. Das Kind muss allerdings jünger als 12 sein. Das Krankengeld beträgt grob gesagt 70 % Deines Bruttogehalts, maximal aber 90 % des Nettogehalts. LG Grisham20
Mitglied inaktiv
das du meinst (Aussage der KV, die mehr auch nicht wusste). LG S
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