Mitglied inaktiv
Hallo Frau Baader. ich bin derzeit (mal wieder...) mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt. Ich habe kürzlich entbunden. Nun müsste ich wissen, ob die Zeiten des Mutterschutzes als Zeiten angerechnet werden, in denen man Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt. (Meines wissens nach muss man 12 Monate im Zeitraum von 3 Jahren beschäftigt gewesen sein - das war ich auch, allerdings habe ich eben auch in dieser Zeit mein Kind bekommen Aber nur MuSCHu, keine Elternzeit!!) Der jetzige Vertrag lief schon BEVOR die MuSchu- Frist begann und entet auch erst nach deren Ende. 2 Nachfragen bei 2 unterschiedlichen Sachbearbeitern des AA ergaben 2 unterschiedliche Antworten... Danke, Karin
Liebe Karin, ich denke, die Zeiten werden mit angerechnet. Sonst würden Sie durch die SS benachteiligt. Gruß, NB
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