Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer ist dafür zuständig zu zahlen?

Frage: Wer ist dafür zuständig zu zahlen?

Vivisaku

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Guten Morgen Nun aber ich bin nicht gekündigt. Ich bin da noch angestellt. Wenn ich gekündigt wäre wäre es ja einfacher. Wenn ich mir jetzt laut ihren Tipp ein kranke Schein aufstellen soll auf was auf Schwangerschaft? Und das Verbot ging vom Arbeitgeber aus das ich mir den Schein vom doc holen soll .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich weiß gar nicht, worum es geht. Bitte die Frage komplett neu einstellen o reinkopieren mit Antwort Liebe Grüße NB


Felica

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Wen noch nicht gekündigt worden ist und auch danach, ist erst einmal der Insolventverwalter für dich zuständig. Der wird dann sagen ob Arbeitsamt, allerdings schieben das gerne weg. Und wenn der Arzt das BV ausgestellt hat haben die da leichteres Spiel. Hat der AG das BV ausgestellt sind die auf jeden Fall zuständig weil dann ja mit Stilllegung des Betriebes auch der Vertrag nichtig ist. Spätestens wenn das OK des Gewerbeamtes vorliegt. Wer zahlt den gerade die anderen Mitarbeiter? Deshalb müsstest du gleich gestellt sein weil dir aus der Schwangerschaft keine Nachteile entstehen dürfen. Notfalls zum Arzt hin und das BV aufheben lassen. Den dadurch das der Arzt das fälschlicherweise ausgestellt hat, kommt der Ärger jetzt. Das BV hätte von Anfang an der AG ausstellen müssen. Falls die dich beim Arbeitsamt abspeisen, eine Etage höher gehen und notfalls auch darauf hinweisen das du zum Sozialgericht gehst. Sollte die Firma wider Erwartung übernommen werden von einem neuen Eigentümer, dann behalten die Verträge erst einmal Geltung in den allermeisten Fällen. Außer der Betriebsrat stimmt der Änderung zu. Du solltest dich dann aber mit dem neuen Eigentümer in Verbindung setzen.


Mitglied inaktiv

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Wenn der Arbeitsplatz wegen Insolvenz weggefallen ist, oder wegfällt, dann gibts auch keine Lohnerstattung über Beschäftigungsverbot oder Krankenschein mehr für den Arbeitgeber. Das Beschäftigungsverbot ersetzt auf keinen Fall die Kündigung. Da es ohne Arbeitspatz auch keine Gefährdung mehr gibt, ist das Beschäftigungsverbot hinfällig.


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