Pritti
Ich bin bei meinem Hauptarbeitgeber zur Zeit noch in Elternzeit. Bin nun schwanger und darf in meinem 450€ (medizinischer Bereich) aufgrund der Infektionsgefahr nicht weiter arbeiten. Wer erteilt das Beschäftigungsverbot? AG oder Arzt? Hab gehört es gibt seit 2018 ein neues Gesetz in dem es heisst es darf nur noch der AG, ist das richtig? Bekommt man auch bei einem Minijob weiterhin Lohn im Beschäftigungsverbot?
Hallo, der jeweilige AG führt eine Gefährdungsprüfung durch u setzt Sie, wenn nötig u möglich, um. Liebe Grüße NB
mellomania
der AG muss mit dem betriebsarzt eine gefährdungsbeurteilung machen. er spricht nur ein bv aus, wenn er KEINE andre tätigkeit für dich hat, die du im übrigen annehmen musst. rechnungen schreiben, administration, aktenpflege etcpp. das muss er erst prüfen. wenn er das nicht bereitestellen kann, spricht der AG das bv aus. der arzt ist in dem falle raus. du erhälst, sofern du ein bv bekommst, das, was du ohne bv bekommen würdest. lege deinem arzt deine serologie vor oder lasse sie vom betriebsarzt machen, damit geschaut wird, ob alle immunitäten da sind oder wenn nicht, welche fehlen. eine reine infektionsgefahr ist zu allgemein...
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