Maja 28
Hallo Ich habe gehört dass wenn einem Kind was passiert und zum Beispiel im Koma liegt,Nicht die Eltern entscheiden dürfen was nun passiert und gemacht werden soll. Sondern die Ärzte bzw der Staat. Das heißt wir bräuchten für unsereigenes Kind eine Vorsorgevollmacht? Damit wir Entscheidungen treffen dürfen? Wo und wie muss ich sowas beantragen? Ich danke Ihnen
Hallo, nein. Die Eltern entscheiden. Nur wenn deren Entscheidung nach Meinung der Ärzte nicht im Sinne des Kindes ist (zB Zeugen Jehovas verweigern Blutkonserven), kann die Zustimmung gerichtlich ersetzt werden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Solange das Kind nicht volljährig ist, müssen die Sorgeberechtigten (meistens ja eben die Eltern) entscheiden. Eine Vorsorgevollmacht ist dann notwendig, wenn es um volljährige Personen geht. Bsp. Du liegst in Koma, wer dann entscheiden darf, das kannst du vorher entscheiden. Oder wenn dein Kind volljährig ist, dann darfst auch nicht du automatisch entscheiden im Notfall, nur wenn dein (volljähriges) Kind das vorher so festgelegt hat.
Felica
Das Entscheidungsrecht der Eltern kann nur ein Gericht ersetzen. Das kann dann passieren, wenn dieses der Ansicht ist die Eltern entscheiden gegen das Wohl des Kindes. Beispiel könnte ich mir vorstellen wenn die Eltern lebensrettende Maßnahmen verbieten weil ihr Glaube das verbietet, obwohl das Kind gerettet werden könnte. Sonst muss man nichts in diese Richtung befürchten.
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