Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte während der Elternzeit nach 1 Jahr Babyzeit wieder in Teilzeit 15 Std. arbeiten. Vorher hatte ich eine leitende Funktion inne, erst Vollzeit, später dann mit 75 %. Nun bietet mir mein AG eine andere Stelle an (im gleichen Bereich, haha) mit deutich geringerem Gehalt, mit der Begründung, daß ich den Leitungsjob mit 15 Std. nicht machen kann. Nach der Elternzeit würde ich vermutlich weiterhin bei 15 Std. bleiben wollen, deshalb wäre es von langer Dauer, wenn ich jetzt eine Gehaltskürzung hinnehmen müßte. Wer hat hierzu Erfahrungen und Verhandlungstipps? An sich ist der AG ok, und mein Chef, aber tatsächlich wöre ich lieber noch eine Weile zu Hause geblieben, wenn mir mein Partner nicht deshalb dauernd riesen Stress machen würde.... Bin traurig und sauer, kommt mir vor, als wären die gegen mich! Was meint Ihr? Danke!
HAllo, eine Gehaltskürzung ist laut Teilteitarbeitsgesetz nicht vorgesehen. Geht also nur im Rahmen einer Änderungskündigung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, heißt das, der Arbeitgeber kann per Änderungskündigung durchsetzen, daß ich während der Elternzeit einen deutlich geringer bezahlten Job "eine Stufe tiefer" annehmen muß, mit der Begründung meine leitende Funktion ist in Teilzeit (20 Std) nicht möglich??? Ich habe doch während der Elternzeit Kündigungsschutz? Und: gilt diese Änderung dann nur während des EU oder könnte dies bedeuten, daß ich mein Recht auf Rückkehr in meinen alten Leitungsjob nach dem EU verliere? Ich kann nicht einsehen, daß ich in Teilzeit während des EU weniger verdienen soll, schließlich ist meine Qualifikation immer noch die gleiche. Ich bin sehr gespannt wie hier die Rechtslage ist... Claudia
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