Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weniger Gehalt weil keine leitende Funktion?

Frage: Weniger Gehalt weil keine leitende Funktion?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich möchte während der Elternzeit nach 1 Jahr Babyzeit wieder in Teilzeit 15 Std. arbeiten. Vorher hatte ich eine leitende Funktion inne, erst Vollzeit, später dann mit 75 %. Nun bietet mir mein AG eine andere Stelle an (im gleichen Bereich, haha) mit deutich geringerem Gehalt, mit der Begründung, daß ich den Leitungsjob mit 15 Std. nicht machen kann. Nach der Elternzeit würde ich vermutlich weiterhin bei 15 Std. bleiben wollen, deshalb wäre es von langer Dauer, wenn ich jetzt eine Gehaltskürzung hinnehmen müßte. Wer hat hierzu Erfahrungen und Verhandlungstipps? An sich ist der AG ok, und mein Chef, aber tatsächlich wöre ich lieber noch eine Weile zu Hause geblieben, wenn mir mein Partner nicht deshalb dauernd riesen Stress machen würde.... Bin traurig und sauer, kommt mir vor, als wären die gegen mich! Was meint Ihr? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

HAllo, eine Gehaltskürzung ist laut Teilteitarbeitsgesetz nicht vorgesehen. Geht also nur im Rahmen einer Änderungskündigung. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, heißt das, der Arbeitgeber kann per Änderungskündigung durchsetzen, daß ich während der Elternzeit einen deutlich geringer bezahlten Job "eine Stufe tiefer" annehmen muß, mit der Begründung meine leitende Funktion ist in Teilzeit (20 Std) nicht möglich??? Ich habe doch während der Elternzeit Kündigungsschutz? Und: gilt diese Änderung dann nur während des EU oder könnte dies bedeuten, daß ich mein Recht auf Rückkehr in meinen alten Leitungsjob nach dem EU verliere? Ich kann nicht einsehen, daß ich in Teilzeit während des EU weniger verdienen soll, schließlich ist meine Qualifikation immer noch die gleiche. Ich bin sehr gespannt wie hier die Rechtslage ist... Claudia


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  zu meinen Daten... Anfang Januar letzte Periode Anfang Februar positiver Schwangerschaftstest (SSW 4+0), ab da AU bis Ende März Ab Ende März Beschäftigungsverbot und damit die Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber   Mein Gehalt ist sehr schwankend, aufgrund verschiedener Zuschläge. Welche drei Mona ...

Guten Tag, Ich bin seit dem 26.03 im freiwilligen Beschäftigungsverbot meiner Firma und hatte immer ein Firmenwagen auf 1% regel. Nun ist es so das ich diesen abgeben musst, da im Dienstwagenüberlassubgsvertrag beim Wiederruf die Klausel stand das der Dienstwagen bei Beschäftigungsverbot wieder abgegeben werden muss.  Jetzt habe ich die fra ...

Liebe Frau Bader, Im Herbst letzten Jahres habe ich eine neue Beschäftigung angefangen. In dem Arbeitsvertrag wurde festgehalten das ich nach der Probezeit mehr Lohn verdiene. Diese ging 6 Monate. Nach 3 Monaten im neuen Job bin ich ungeplant schwanger geworden und mein Arbeitsgeber hat mich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage ...

Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...

Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. -Ich bin während meiner Elternzeit erneut im Dez 24 schwanger geworden -Erneute Arbeitsaufnahme in meinem alten Beruf im Januar 25 auf Basis 95% -Reduzierung der Stunden im April auf 60% -Beschäftigungsverbot Mitte April 25 -Aktuell bekomme ich das 60% Geha ...

Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können.  Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...