Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Ich hbe letzten Monat ein Beschäftigungsverbot erhalten und müsste ja nun meinen letzten Nettolohn vom AG bekommen. Ist es der Lohn des letzten Monats den ich ganz normal gearbeitet habe (auch vor Krankschreibung vorher) odr kann mein Chef einen Durchschnittslohn der letzten drei Monate nehmen ? Ich arbeite im Vertrieb zu 50% auf Provisionsbasis und somit weiss ich nie vorher was ich habe. Der März war der letzte Monat vor Krankschreibung und sehr gut und der Durchschnitt der letzten drei Monate wäre etwa 200-300 Euro netto weniger ! Können sie mir helfen,ob Durchschnitt oder wirklich nur der letzte Monat ? Vielen Dank
Hallo, der Nettolohn der eltzten drei Mo (vor der SS). Näheres weiß die KK. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung