Ich arbeite als examinierte Altenpflegerin in der hauskrankenpflege wo ich ausschließlich die behandlungspflege übernehme,ich möchte wissen welche Tätigkeiten ich nicht mehr ausführen darf.ich habe auch mit Infektionskrankheiten zu tun und fahre mit dem Fahrrad zu meinen Patientin rund dreißig pro Tag ich bin jetzt in der achten Woche.
Hallo, Fahrradfahren hat ja nichts mit dem Job zu tun - ansonsten muss man abwägen, wann eine Gefahr für Mutter u Kind bestehen. Im Zweifel (wenn der FA das nicht entscheiden kann) mit dem Gewerbeaufsichtsamt sprechen. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- BU Rente während Elternzeit
- Verschiebung Mutterschutz durch freiwillige Arbeit und Elterngeld
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV