Hallo Fr. Bader, habe mich von Vater meines Kindes getrennt. Leider habe ich kurz nach der Geburt eine Sorgerechterklärung beim Jugendamt gemacht. Somit haben wir ein geteiltes Sorgerecht. Das Kind ist jetzt zwei Jahre alt und wohnt bei mir. Der Vater ist jetzt endich ausgezogen. Er hat in meiner Wohnung in meinem Elternhaus mit uns gewohnt. Er belagert zwar immer noch ein Zimmer im Dachgeschoß meiner Eltern - dafür habe ich mit ihm ausgemacht soll er Lagerkosten zahlen, nachdem das mit der Beteiligung am Haushaltgeld auch erst nach der Elterngeldzeit funktioniert hat und das mit dem Unterhalt auch so eine Sache ist. Nach vielen Streitereien habe ich mich zur Trennung entschlossen. Auf anraten des Jugendamtes habe ich jetzt den Auszug abgewartet - weil ich befürchtet habe das er völlig austickt. Er nimmt seit ca. 1 Jahr antidepressiva und trinkt auch regelmäßig. Was alles zur Trennung geführt hat möchte ich gar nicht aufführen. Mir ist nur wichtig wie kann ich das Sorgerecht wieder zurückerhalten bzw. kann ich meine Geschwister eintragen lassen. Mein nächstes Problem ist ich bin wieder schwanger von Expartner - habe das auch so spät mitbekommen, wobei das an der Trennung nichts geändert hätte - natürlich freu ich mich auf das Kind - weiß aber nicht wie ich das dem Kindsvater sagen soll ohne ihn aufzuregen. Muß ich´s ihm sagen? Möchte nicht das der Vater das Sorgerecht für dieses Kind bekommt bzw. das er Elternzeit dafür nehmen kann - er würde dieses Kind nur überall rumschleppen auch ins Ausland und das Kind käme wie unser erstes Kind nicht zur Ruhe. Können Sie mir weiterhelfen?
von bmama am 24.08.2012, 22:18