Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welche Bezüge bezahlt wer?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Welche Bezüge bezahlt wer?

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Hallo, Wir erwarten am 12.03.2012 unser erstes Kind. Da es etwas komplizierter mit den Bezügen und denn Anspruch ist, möchten wir hier nun mal konkret nachfragen. Also, meine Lebenspartnerin war bis zum 05.11.2011 für 78 Wochen krank geschrieben. Da sie die 78 Wochen krank geschrieben war, hat sie nun Krankengeld Sperre, laut KK. Am 31.05.2011 endete ihr Arbeitsvertrag aufgrund der Krankheit. Ab dem 06.11.11 bekommt sie nun ALG 1 . Die Krankheit war nicht aufgrund der Schwangerschaft. So nun unsere Fragen: Wer bezahlt was im Mutterschutz vor und nach der Geburt und in welcher Höhe? Nach was wird das Elterngeld berechnet? Nach unseren Recherchen müsste das Elterngeld nach dem Mutterschutz greifen?! Vielen Dank für eure Hilfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. kann sie als Schwangere als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann ist sie beitragsfrei KK versichert u erhält Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollte dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommt als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Problematisch ist, dass sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gilt, wenn sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von ihr fordert, in wieweit sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind hat. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass sie tatsächlich nicht arbeiten kann, bekommt sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn sie nicht ArbGeld II erhält. Liebe Grüße, NB


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