Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weitere frage!

oktobermami

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Wie meinen sie das alles über 300€ angerechnet wird? Vom Elterngeld jetzt? Und wie ist kann ich im Betrieb auch bis zu 30 Stunden arbeiten, wenn der Betrieb nur 6 Mann hat??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf TZ, der AG kann aber freiwillig zustimmen 2. Beim EG wird der Lohn angerechnet. Ausrechnen können Sie das unter www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Während der Elternzeit hast Du generell keinen Anspruch auf eine TZ Beschäftigung.Wenn Dein Chef es allerdings ablehntdarf er Dir eine Beschäftigung bei einer anderen Firma nur in Ausnahmefällen verweigern. Nach der Elternzeit darf Dir der Chef eine TZ verwehren wenn es aus betrieblichen Gründen nicht geht. Das der Betrieb so klein ist zählt dabei als Grund mit soweit ich weiß. Das heißt abernicht dass er Dir die TZ nicht genehmigen kann. Versuch es einfach mal :) LG Sabine


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