Michel87
Hallo , ich habe eine Frage zum Thema Weiterbezahlung im Nebenjob trotz BV. Der Fall schildert sich wie folgt , im Hauptberuf bin ich Krankenschwester und im Nebenjob ebenfalls als Krankenschwester , 450 €, angestellt. Nun stellt sich mir die Frage ob ich weiterbezahlt werde auch im Nebenjob , trotz BV ? Vielen Dank für Ihre Antwort ...
Hallo, wenn sich das Beschäftigungsverbot auch auf den Nebenjob erstreckt, bekommen Sie den Lohn weiter. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Weiterbezahlt wirst du in beiden Jobs. Die Frage ist, wurde für beide Jobs auch die Gefährdungsbeurteilung gemacht, ist auch der Nebenjob schwangerengerecht?
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes