Squeezebox
Hallo, steht es einem Arbeitgeber zu, die Arbeitszeiten nach Belieben festzulegen. Momentan bin ich in Elternzeit mit meiner 2. Tochter. Danach möchte ich wieder meine an meine alte Arbeitsstelle zurückkehren (24h Teilzeit wie zuvor). Vor der Elternzeit habe ich die 24h auf 1 Tag ganztags (8-19) Uhr und 2 Tage vormittags verteilt. Nach der Elternzeit nun möchte mein Arbeitgeber mich nur noch täglich nachmittags von 15-20 Uhr beschäftiget begründet dies mit betriebswirtschaftlichen Gründen und argumentiert mit dem uneingeschränkten Direktionsrecht des Arbeitgeber. Muss ich dies hinnehmen oder gibt es rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Über die mangelnde Betreuungsmöglichkeit meiner beiden Kinder (Kindergarten schließt um 16 Uhr) weiß der AG Bescheid, er will jedoch darauf keine Rücksicht nehmen.
Hallo, wesentlich ist, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht, zumal ich den Eindruck habe, ihr Arbeitgeber will sie loswerden. Wenn Sie vor der Elternzeit über längere Zeit hinweg in den genannten Zeiten gearbeitet haben, könnte Gewohnheitsrecht vorliegen. Liebe Grüße NB
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