Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld bei BV

Frage: Weihnachtsgeld bei BV

Didi877

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Liebe Frau Bader, da ich Corona-positiv getestet wurde, befinde ich mich nun noch in Quarantäne. Meine Gynäkologin möchte mich demnächst ins BV schicken. Ich arbeite an einer großen Grundschule/Ogs (Ogs-Leitung) und bin in der 16. Woche schwanger. Meine Frage: Im Vertrag steht, dass ich am 30.11 Weihnachtsgeld (Weihnachtsgratifikation) bekomme. Wenn meine Ärztin mich nun sofort ins BV schicken würde, würde ich dann trotzdem Weihnachtsgeld bekommen? Sie hatte am Telefon gesagt, dass sie mich erst krankschreiben würde und dann ins BV schicken würde. Im Vertrag steht: Paragraph 5 Ziffer 4 wird neu eingefügt: Der Arbeitnehmer erhält am 30. November eines jeden Kalenderjahres eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsgehaltes gemäß Paragraph 5 Ziffer 1 für vergangene und zukünftige Betriebstreue, wenn er zu diesem Zeitpunkt in einem ungekündigten, nicht durch Befristung auslaufenden sowie nicht aufgehobenen Arbeitsverhältnis steht, welches schon mindestens 6 Monate andauert. Die Auszahlung steht in Abhängigkeit von einer bestehenden Beschäftigung in einer Schule der Stadt ..... sowie der unveränderten Zuschusslage...... Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Weihnachtsgratifikation zurückzuzahlen, wenn er bis zum 28.02 des darauffolgenden Kalenderjahres aus dem Beschäftigungsverhältnis durch fristlose Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Auslaufen der Befristung, eigene Kündigung, oder Aufhebungsvertrag ausscheidet und die Zuwendung den Betrag ...€ übersteigt. Ruht das Arbeitsverhältnis, etwa auf Grund unbezahlten Urlaubs oder Elternzeit, wird die Gratifikation um 1/12 pro angefangenen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis ruht, gekürzt. Vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen, ich kann hier nur allgemein antworten und keine Verträge prüfen. Üblicherweise bekommt man im BV auch Weihnachtsgeld. Zuständig für das BV ist aber der AG, nicht die FA. Und Corona gilt nach allgemeinern Empfehlungen nicht als BV-Grund. Sie können also Probleme mit dem BV bekommen (mit AG und mit KK) Liebe Grüße NB


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