Miahailey13
Hallo, ich habe 2 kinder. Fdubdas eine habe ich das alleinige Sorgerecht und sie trägt meinen Nachnamen und das andere kind (von einem anderen mann) hat seinen Nachnamen und wir haben das geteilte Sorgerecht. Im Juni will ich mit den a kindern in den Urlaub, muss ich Dokumente für den kleinen mitnehmen zum Fliegen das ich die Mutter bij oder eine Bestätigung des Vaters das er mit darf?
Hallo, ich stimme meinen Vorrednern zu. Ich fliege aber regelmäßig mit meinen Kindern (der Vater fährt den Camper runter) und bin noch nie nach irgendetwas gefragt worden. Mglw ist es anders, wenn man außerhalb der EU fliegt. Liebe Grüße NB
ALF0709
Ich hab das letztes Jahr durch. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, wir leben zusammen. Da hat mir der Mann vom Zoll gesagt, das steht aber nirgends. Es gibt vom ADAC solche Vollmachten, die von beiden Kindesvätern unterschreiben lassen und alles ist gut. Sonst könntest du echte Probleme am Flughafen bekommen. Insbesondere wenn das eine Kind einen anderen Nachnamen als du hast.
misses-cat
Für das eine kind hat sie das alleinige sorgerecht da braucht sie eine Negativ Bescheinigung für das mit dem gemeinsamen Sorgerecht braucht sie eine vollmacht vom Kindsvater
ALF0709
als ne Vollmacht vom Kindesvater. Ganz ohne irgendwas geht es nicht.
HeyDu!
Ein Vater der keine Rechte hat, kann auch keine gültige Vollmacht erteilen. Er ist ja nicht befugt zu bevollmächtigen. Es hat also nichts mit "einfacher" zu tun. Es wäre einfach falsch.
desireekk
Hallo, Kind 1: Negativbescheinigung beim Jugendamt beatragen. Diese bescheinigt Dir beim Abflug dass du für das Kind alleine entscheiden darfst. Kind 2: Hier wird eine Einverständniserklärung des Vaters besser mitgehführt, kurzes schreiben genügt und den Personalausweis/Reisepass des KV direkt mit auf das schreiben kopieren. Dir werden hier jetzt ca. 80% sagen dass sie noch nie ein Schreiben gebraucht haben, aber die restlichen 20% vermiesen dir evtl, einen Urlaub... LG D
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