Kati...
Hallo Frau Bader, ich habe mehrfach gelesen, dass das Wechselmodell mittlerweile auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich durchgesetzt wird. Meine Fragen: 1. Wird dies auch bei Kleinkindern (4 Monate) praktiziert? 2. Kann das Wechselmodell an ein anderes Modell anschließen? Zum Beispiel wenn das Kind zwei Jahre ist? Wie wahrscheinlich ist das? 3. Macht es in Bezug auf den Aufenthalt einen Unterschied ob die Eltern verheiratet waren oder nicht? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, das kommt grds darauf an, welche Bindung es zu beiden Elternteilen hat. Wenn es zuvor mit beiden zusammengewohnt hat o oft beim Umgangsberechtigten ist, kann es das geben, unabhängig vom Alter. Aber Stillen geht vor Liebe Grüße NB
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