Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Ihre Antwort von letzter Woche. Wie kann man denn die Zeit zwischen Ende der 1. Elternzeit (volle 3 Jahre) und beginn des neuen Mutterschutzes am günstigsten überbrücken (es liegt ein Monat dazwischen )? Bei einer Freistellung ist man nicht mehr Krankenversichert ? Bei einer Beurlaubung auch nicht ? Wobei stehe ich denn am Besten ? Vielen Dank, Tanja
Hallo, Urlaub nehmen ist das beste - wenn der AG mitspielt auch zukünftigen!! EU beginnt mit der Geburt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Beginnt die Elternzeit direkt nach dem Tag der Geburt, oder erst nach Ende der 8 wöchigen Mutterschutzfrist ?
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV