Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Ihre Antwort von letzter Woche. Wie kann man denn die Zeit zwischen Ende der 1. Elternzeit (volle 3 Jahre) und beginn des neuen Mutterschutzes am günstigsten überbrücken (es liegt ein Monat dazwischen )? Bei einer Freistellung ist man nicht mehr Krankenversichert ? Bei einer Beurlaubung auch nicht ? Wobei stehe ich denn am Besten ? Vielen Dank, Tanja
Hallo, Urlaub nehmen ist das beste - wenn der AG mitspielt auch zukünftigen!! EU beginnt mit der Geburt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Beginnt die Elternzeit direkt nach dem Tag der Geburt, oder erst nach Ende der 8 wöchigen Mutterschutzfrist ?
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