Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Ihre Antwort von letzter Woche. Wie kann man denn die Zeit zwischen Ende der 1. Elternzeit (volle 3 Jahre) und beginn des neuen Mutterschutzes am günstigsten überbrücken (es liegt ein Monat dazwischen )? Bei einer Freistellung ist man nicht mehr Krankenversichert ? Bei einer Beurlaubung auch nicht ? Wobei stehe ich denn am Besten ? Vielen Dank, Tanja
Hallo, Urlaub nehmen ist das beste - wenn der AG mitspielt auch zukünftigen!! EU beginnt mit der Geburt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Beginnt die Elternzeit direkt nach dem Tag der Geburt, oder erst nach Ende der 8 wöchigen Mutterschutzfrist ?
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit