Mitglied inaktiv
hallo fr. bader, lt. aussage vom anwalt meines mannes gehoert wohngeld zu meinem einkommen und muss bei der unterhaltsberechnung als solches beruecksichtigt werden. lt. aussage vom wohnungsamt brauchen diese aber die hoehe der unterhaltszahlung, um ueberhaupt feststellen zu koennen, ob ich wohngeld berechtigt bin. was wird denn nun zuerst errechnet?? vielen dank fuer ihre hilfe gruss mungo w
Hallo, das ist ja eine Zwickmühle. Ich würde erst mal zum Sozialamt und dort sagen, dass Sie es nicht bekommen. Danach wird es berechnet. Dann an den Mann. Wenn dann tatsächlich mal Unterhalt fließt, wieder zum SA. st blöd, aber sonst bekommen Sie ja gar nichts. Oder der RA erfragt beim SA, ob Sie evtl. welches bekommen (es gibt da nach dem sogen. WoGG eine Tabelle), berechnet es mit ein und Sie machen dann die Angeben beim SA. Dann haben Sie jetzt aber nichts. Eine wirklich gute Lösung habe ich auch nicht. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt