Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was, wenn Vater bei gem. Sorgerecht wegzieht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was, wenn Vater bei gem. Sorgerecht wegzieht?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Meine Scheidung ist durch und wir sind uns eigentlich ziemlich einig. Sowohl mein Exmann als auch ich leben mit neuen Partnern zusammen, wir verstehen uns alle gut, der Umgang funktioniert problemlos. Die Kinder leben bei mir, das sind 20km vom Vater entfernt. Nun will mein Ex wenn er (endlich) sein Studium beendet hat mit seiner Freundin nach Münschen ziehen, das sind 400km von uns. Ich mache mir aber Sorgen, wie das dann mit dem Umgang gehen soll. Bisher sind die Kinder jedes 2. WE, einmal die Woche und ein Drittel der Ferien bei ihm. Aber ich habe nicht das Geld und die Zeit, sie jedes 2. Wochenende 400km zu bringen(was für mich je 800km Fahrt bedeuten würde). Außerdem denke ich, das ist Stress für die Kids, da sie hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Alleine Zug fahren will ich sie vorerst auch nicht lassen (sie sind dann 11 und 7). Meine Frage: Welche Rechte hat der Vater, bei einer solchen Wntfernung auf genauso regelmäßigen Umgang zu bestehen wie bisher? Und wer muss für die Fahrt sorgen, sprich, sie durchführen UND bezahlen? Ganz davon abgesehen, welche Probleme durch das gemeinsame Sorgerecht bei der Entfernung mit dem ganzen Papierkram entstehen... Bin etwas besorgt, denn im Moment läuft es gut und so könnte es bleiben... Danke für eine Antwort, Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich denke ich, daß der Vater sicher auch gerne einen Job in der Nähe der Kinder hätte... Aber Arbeit muß man nunmal dort annehmen, wo man sie findet, und München ist dafür sicher ein "gutes Pflaster". Grundsätzlich muß der Vater die Umgangskosten tragen. Aber was spricht dagegen, ab und zu ihm mal etwas entgegen zu kommen? Generell wird der Umgang eben anders organisiert werden müssen, das ist nun mal so, wenn man Arbeit weiter weg findet. Zur Not halt öfter in den Ferien und weniger alle 14 Tage... Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Désirée! Danke dir schonmal! Naja, er zieht ja nicht weg weil er dort einen Job bekäme (er ist 30 und hat vier Studien begonnen und jeweils vor dem Vordiplom abgebrochen. Danach leckt sich auch in München keiner die Finger), sondern weil seine Liebste es dort schöner findet. Egal, er kann ja wegziehen. Nur wollte ich eben wissen, wie das mit dem Umgang geregelt ist. Denn Unterhalt zahlt er ja keinen (kriege bisher Vorschuss vom Jugendamt), da er ja mal wieder studiert. Deshalb seh ich auch nicht ein, ihm die Kinder ewig hinterher zu fahren. Ab und zu mal ist ja was ganz anderes, aber regelmäßig kann ich mir das eben auch nicht leisten. Danke dennoch und schönen Sonntag, Melanie


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