Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich möchte ganz gern noch mal wissen wohin ich mich zu welchem zeitpunkt wenden muß. also wann und wo bekomm ich mutterschaftsgeld, erziehungsgeld und kindergeld? im moment bin ich arbeitslos (beziehe a-hilfe) und da stellt sich gleich noch eine frage. was wird nach den erziehungsjahren? werde ich dann zum sozialhilfeempfänger oder hätte ich wieder anspruch auf a-hilfe, wenn ich mich zur verfügung stelle? und was paßiert wenn ich 3 jahre EU nehmen möchte? bekomm ich dann nur geld vom sozialamt (falls es bewilligt wird)? danke schon mal... mfg alexa
Liebe Alexa, 1. Kindergeld Zu beantragen beim Arbeitsamt, Famlienkasse. Unabhängig vom Bezug von Arbeitslosenhilfe etc. 2. EG Zu beantragen bei Erziehungsgeldstelle, je nach BuLand im Jugendamt oder Einwohner,eldeamt. Bis zu 2 Jahre lang, ein 3. Jahr je nach BuLand. Unabhängig von AHilfe etc. 3. MG Wird von der KK gezahlt, wenn Sie ArbHilfe erhalten. Höhe wie ArbHilfe. 4. EU Kann man nicht nehmen, wenn man arbeitslos ist. Wenn man nicht arbeiten will, entfällt die ArbHilfe. Gruß, NB