Anja11
Hallo Frau Bader, ich möchte ab Februar wieder anfangen zu arbeiten. Ich habe drei Kinder im Alter von 5 und 3 (Zwillinge). Da sie im Moment ständig krank sind und sich mit Fieber abzuwechseln scheinen, mache ich mir langsam Sorgen, wie das gehen soll, wenn ich arbeiten gehen soll.... Ich habe keine Verwandten in der Nähe, die mal kurz helfen könnten :-( Wieviele Tage habe ich Anspruch zu Hause zu bleiben für die Kinder? 10 Tage hab ich gehört-stimmt das? Da ich ein chronisch krankes Kind habe, das schnell fiebert, weiß ich nicht, ob das ausreicht? Was mache ich, wenn es mehr Tage sind? Hätte man mehr Tage, wenn das Kind einen Behindertenausweis hätte? Bin Beamtin. Mein Mann ist Angestellter, kann der auch zu Hause bleiben? Ich hoffe natürlich, dass das alles nicht nötig sein wird, aber ich möchte mich nur mal erkundigen. Gibt es beim Jugendamt Tagesmütter auf Abruf, die einspringen könnten? Normalerweise sind die Kinder ja im KiGa. Vielen Dank
Hallo, wenn es keine andere beamtenrechtliche Lösung (je nach Dienstherrn) gibt, bleiben in der Tat nur die Tage nach BGB Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo ihr habt jeweils 10 tage pro kind! wie das mit einem behindertenausweis aussieht kann ich dir nicht sagen!
Mitglied inaktiv
Die 10 Tage pro Elternteil und pro Kind. Bei zwei Kindern verdoppeln sich die Tage, bei noch mehr Kindern sind es maximal 25 Tage / Jahr / Elternteil. Die Tage gibt es allerdings nur wenn man gesetzlich versichert ist. Tagesmütter nehmen meist KEINE kranken Kinder, mal abgesehen davon dass ein Kind meist nicht von heute auf morgen - und erst recht nicht wenn es krank ist - eine neue Betreuungsperson akzeptiert. Aber versuchen kann man es natürlich. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Auch die Kinder müssen gesetzlich versichert sein, sonst gibt es GAR KEINE Kinder krank Tage! LG Sabine
Anja11
hmmmm, wir sind privat versichert...
Lina_100
Hallo, Auch dann habt ihr Anspruch auf bezahlte Freistellung nach BGB Dienstvertragsrecht (bezahlte Freistellung bei wichtigem Grund) Die meisten Unternehmen orientieren sich am SGB und gewähren 10 pro Elternteil und Kind, einige noch an der alten Regelung und gewähren nur 5. Wie ein Arbeitsgericht entscheiden würde ist offen. VG
Lina_100
Schau dir die Frage von wabi am 30.03.2011 an.
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