MTVorfreude
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsverhältnis endet Ende Februar, mein Mutterschutz beginnt allerdings erst Ende Juli. Nach einer Fehlgeburt bin ich derzeit sehr besorgt, dass der Stress, der eine neue Stelle mit sich bringen würde (plus Arbeits- und Pendelzeiten von bis zu 13 Stunden täglich), mein Kind gefährden könnten. Wir könnten es uns allerdings auch finanziell nicht leisten, wenn mir der Verdienst der vier Monate (März bis Juni) bei der Anrechnung für das Elterngeld fehlen würden. Jetzt habe ich gelesen, dass bei Bezug von Krankengeld aufgrund einer ärztlich attestierten schwangerschaftsbedingten Erkrankung die hiervon betroffenen Monate auf Antrag ausgeklammert und weiter in die Vergangenheit verlagert werden können. Da ich ja erst nach sechs Wochen Krankengeld beziehen würde, müsste ich mich Anfang März erst einmal arbeitslos melden. Die sechs Wochen würden ja dann aber nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Hieße das, dass ich mich also mehr oder weniger umgehend krankmelden müsste, damit bei mir keine Lücken entstehen? Oder gibt es hier noch andere Wege? Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus - ich bin mir sicher, dass es anderen Müttern in befristeten Verträgen ähnlich interessiert. Danke und freundliche Grüße MTVorfreude
Hallo, Man kann sich nicht aus Sorge krankschreiben lassen. Und auch nicht geplant. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Einerseits möchtest du auf Gehalt nicht verzichten, andererseits möchtest du dich nicht mit beruflicher Arbeit belasten. Das ist ein Widerspruch in sich. Sorgen an sich sind keine Krankheit. Wenn eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung vorliegt, führt das zu einer AU. Wenn du ein Beschäftigungsverbot vorlegst, erhältst als Arbeitslose keinerlei Leistungen. Du sollstest dich am besten jetzt um einen Job bewerben in dem Umfang, in dem du zu arbeiten im Stande bist.
Sternenschnuppe
Auch eine AU in Arbeitslosigkeit wird mit 0€ gerechnet, Du hast ja keinen Job, also gibt es keine Benachteiligung die ausgeklammert werden muss. Spreche mit Deinem AG ob er den Vertrag um ein halbes Jahr verlängert, dann kannst Du bis zum Schluss arbeiten und suchst Dir dann danach was Neues.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Ausklammerung 0 Monat 14.Lebensmonat ohne Elterngeldbezug
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich