Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was passiert wenn ich das Wechselmodell ablehne?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was passiert wenn ich das Wechselmodell ablehne?

Tanja_1989

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Guten Tag, ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation.  Mein Lebensgefährte, der auch der Vater meiner zwei Kinder ist (3 und 1) übt psychische Gewalt an mir aus. Aus diesem Grund bereite ich zur Zeit verdeckt meinen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung vor. In der Vergangenheit stand Trennung bereits im Raum und der KV möchte in dem Fall das Wechselmodell. Nun ist es so, dass er sich nicht besonders gut um die Kinder kümmert (das empfinde nicht nur ich so, wenn ich Freunden schildere wie es zu Hause läuft, insbesondere wenn ich nicht da bin, empfinden alle das als KWG im Sinne von Verwahrlosung und Verletzung der Aufsichtspflicht). Außerdem ist das Wechselmodell finanziell nicht leistbar. Momentan bin ich in Elternzeit aber wenn ich wieder arbeiten gehe sind wir in etwa gleich auf mit dem Einkommen. Keiner von uns kann ohne Kindesunterhalt eine ausreichend große Wohnung alleine finanzieren.  Nun habe ich gelesen, dass das Wechselmodell nicht erzwungen werden kann wenn ein Elternteil nicht einverstanden ist. Wenn ich jetzt aber diejenige bin die es ablehnt, könnte es dann passieren, dass die Kinder ihm zugesprochen werden?  Wir haben geteiltes Sorgerecht, gekümmert habe bisher überwiegend ich mich aber (Elternzeit).  Ich danke Ihnen im voraus für Ihren Rat.  Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kinder haben den Lebensmittelpunkt bei Ihnen und werden im Zweifel auch bei Ihnen bleiben. Wenn er ein Wechselmodell beantragt, prüft das Jugendamt und der Verfahrensbeistand erst einmal durch Gespräche mit den Parteien, ob das für die Kinder sinnvoll ist. Auch die Kinder werden angehört (das Gesetz schreibt vor, auch die ganz kleinen anzuhören, um sich einen Eindruck vom Kind zu verschaffen). Wesentlich setzt dies ein gutes Verhältnis der Parteien und eine Praktibiliät (Nähe der Wohnungen, Entfernung höchstens 30 min, Machbarkeit mit Job etc.) voraus. Finanzielle Aspekte sind ohne Belang. Ihr grösseres Problem bei der gemeinsamen elterl. Sorge ist die Frage, wie weit weg Sie ziehen wollen. Liebe Grüße NB  


Tanja_1989

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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, das hilft mir weiter. Liebe Grüße


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