Matrosenbaby 2108
Hallo frau bader, Ich muss durch schwangerschaftsbedingter krankschreibung ein Attest für die elterngeldstelle einreichen , habe dies meinem arzt gesagt und er meinte son attest existiert nicht und wenn was solle er da rein schreiben . War etwas vor den kopf gestoßen und wusste auch keine antwort . Können sie mir sagen was in diesem attest stehen muss damit die elterngeldstelle es bewilligt ? Damit ich meinem arzt das nächste mal etwas auf diese gegenfragt antworten kann . Vielen dank im vorraus
Hallo, es geht daraum, dass man wegen schwangerschaftsbednigten Erkrankungen über 6 Wo. keine Nachteile nbeim EG haben darf - diese Monate werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Eine Freundin hat Kopien ihrer AUs mitgeschickt, da stand ja drauf warum und dass es schwangerschaftsbedingt war. Hat der Elterngeldstelle ausgereicht.
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