Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss ich beachten

Frage: Was muss ich beachten

Merida35

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis 25.04.18 in Elternzeit und habe nun positiv getestet. Muss ich das nun in der Elterngeldstelle melden oder bringt mir das nichts. Ich weiß von einer Bekannten das die das gemeldet hat und somit die gleiche Höhe Elterngeld nach der Geburt des nächsten Kindes bekam. Wie ist zu verfahren? Vielen Dank für Ihre Mühe LG merida35


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein. Den Antrag müssen Sie direkt nach der Geburt stellen. Sie gehen nach dem Ende der EZ wieder arbeiten. Das EG berechnet sich aus den letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit MG oder EG bis zum 14 LM Liebe Grüße NB


malini

Beitrag melden

Der Elterngeldstelle musst du nichts melden. Wenn dein Kind jetzt 1 wird und du ab Elternzeitende wieder voll arbeitest, bekommst du das gleiche EG wie bei Kind 1 plus Geschwisterbonus.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.