Frage: Was muss ich beachten

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis 25.04.18 in Elternzeit und habe nun positiv getestet. Muss ich das nun in der Elterngeldstelle melden oder bringt mir das nichts. Ich weiß von einer Bekannten das die das gemeldet hat und somit die gleiche Höhe Elterngeld nach der Geburt des nächsten Kindes bekam. Wie ist zu verfahren? Vielen Dank für Ihre Mühe LG merida35

von Merida35 am 07.04.2018, 06:19



Antwort auf: Was muss ich beachten

Hallo, nein. Den Antrag müssen Sie direkt nach der Geburt stellen. Sie gehen nach dem Ende der EZ wieder arbeiten. Das EG berechnet sich aus den letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit MG oder EG bis zum 14 LM Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2018



Antwort auf: Was muss ich beachten

Der Elterngeldstelle musst du nichts melden. Wenn dein Kind jetzt 1 wird und du ab Elternzeitende wieder voll arbeitest, bekommst du das gleiche EG wie bei Kind 1 plus Geschwisterbonus.

von malini am 07.04.2018, 07:21