JuLia28101991
Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes ... Und zwar ist mein erstes Kind geboren am 29.09.2015 ich hab 2 Jahre ElternZeit genommen und bekomme Elterngeld plus. .. Nun bin ich wieder Schwanger und mein 2. Kind soll am 07.09.2016 kommen. Wie läuft das jetzt mit des Elterngeld? Was muss ich beachten? Vielen Dank schon mal im Voraus Mit freundlichen Grüßen Julia
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Sportlich :). Vermutlich auch die EZ zum neuen Mutterschutz beenden und den Rest übertragen lassen. Das Mutterschutzgeld aus dem alten Vertrag dürfte ja erheblich höher als das Elterngeld für September sein, oder?
JuLia28101991
Leider weiß ich ja noch nicht was ich bekomme jetzt beim 2. Kind ^^ das wird ja erst berechnet wenn ich den Antrag abgebe. Klar kann ich es mir selbst berechnen aber ich weiß nicht genau wie. Was heißt das es angerechnet wird?
Sternenschnuppe
Hallo Du bekommst genau das gleiche Elterngeld wie bei Nummer 1 und 10% Geschwisterbonus. Gutes Timing :-) Wegen dem Elterngeld jetzt : Meine Idee wäre es, es zu ändern und Dein Partner übernimmt ab da,wo Du Mutterschutz hast. Der Mutteschutzlohn ist ja höher als das Elterngeld bei Dir, das wäre ja verschenktes Geld. Du beendest Deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Da das Elterngeld immer für komplette Lebensmonate gezahlt wird könnte er Deinen letzten übernehmen und dann seine 2 Partnerschaftsmonate nehmen. Wann genau beginnt denn der neue Mutterschutz ? Da müsste man noch einmal schauen wegen der Überschneidung. Auf jeden Fall würde Euch so kaum bis gar kein Geld verloren gehen, hättest Deinen Mann rund um die Geburt Zuhause, was ja auch schön sein kann Am besten bei der Elterngeldstelle anrufen, die sind nett und helfen weiter. Wäre dann eine Abänderung des Elteengeldantrages.
Lina_100
Schnuppes Vorschlag klingt gut!
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Gestern ist mein Mann ( Indonesier) von mir abgehauen, mit einer Plastiktute, ohne Geld, mit nur einem Tablet, das ohne Strom war und ohne eibe Handy karte, nur mit dokumenten und paar Klamotten in der tute und einer wasserflasche und mit paar Zigaretten. Er meinte er geht zu Fuss von Bremen aus, nach Berlin zum Indonesischen Konsul ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde im November 2021 geboren. Danach habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Mein Sohn wurde im Oktober 23 geboren. Um Mütterschutzgeld zu erhalten, habe ich vor dem Mutterschutz die Elternzeit vorzeitig beendet. Auch bei meinem Sohn habe ich zwei Jahre Elternzeit. Da ich danach nicht mehr in meinen Be ...
Guten Tag, folgendes Mein ex und Vater meiner Kinder 9 und 4monate möchte die Kinder zu sich holen. Mit den Großen hab oder hatte ich immer diskussion. Und bevor der kleine genau so wird wie der große möchte er die Kids zu sich nehmen. Er sagt ich bin überfordert was ich nicht finde und meine Kids haben alles was sie brauchen. Laut Anwa ...
Guten Tag, folgendes Mein ex und Vater meiner Kinder 9 und 4monate möchte die Kinder zu sich holen. Mit den Großen hab oder hatte ich immer diskussion. Und bevor der kleine genau so wird wie der große möchte er die Kids zu sich nehmen. Er sagt ich bin überfordert was ich nicht finde und meine Kids haben alles was sie brauchen. Laut Anwa ...
Hallo Frau Bader! Meine Kinder haben gerade (hypothetische) Fragen zum Namensrecht gestellt, und ich hoffe, Sie können sie beantworten. 1. Meine Kinder heißen wie ihr Vater, ich sag mal Grün, ich heiße Grau mit Nachnamen. Ihr Vater heiratet Frau Roth und nimmt deren Namen an. Dürfen die Kinder den neuen Namen des Vaters annehmen (alle ein ...
Hallo Ich habe 2023 meine 3 Kinder verloren durch in obhutnahme des Jugendamtes. Nun bin ich in ein anderen Landkreis gezogen und hab nun Angst das dass Jugendamt des neuen Wohnortes mir wegen meiner Vorgeschichte erneut das Kind weg nimmt. Können die das machen oder müssen die sich ein eigenes Bild machen. Wohne jetzt bei der Schwiegermut ...
Hallo ich hab da mal eine dringende Frage. Und zwar geht es um meine Schwester Sie ist 23 Jahre alt und ist momentan mit ihrem 4. Kind Schwanger und hat Angst das ihr das Kind auch entzogen wird, weil ihre anderen 3 in Pflegefamilien wohnen. Sie hat sich damals Hilfe vom Jugendamt geholt, allerdings war das Ergebnis das Sie belogen wurde, ...
Guten Tag Frau Bader, unsere Kinder sind jedes zweite Wochenende von Donnerstag nach der Schule bis Montag vor der Schule bei ihrem Vater. Leider hat mein Kleiner nun Donnerstag und Freitag (der Große Donnerstag) Training und der Vater bzw. die neue Frau verweigert es den Kindern daran teilzunehmen. Auf Anraten des Jugendamtes war ich nun bei ...
Guten Tag, Der Exmann einer Freundin hat sich während seines Bürgergeldbezugs einen "Kredit" beim Jobcenter auf den Namen der beiden gemeinsamen Kinder geholt. Das ging, weil die Kinder (gemeinsames Sorgerecht) jede Woche 1,5 Tage bei ihm leben. Nun hat die Freundin vom Inkassobüro der Arbeitsagentur ein Schreiben bekommen mit Forderung an die ...
Sehr geehrte Frau Bader! Wir sind eine junge Familie mit einem 4,5-jährigem Sohn. Wir sind vor 2 Jahren in unsere Eigentumswohnung gezogen und haben nun leider immer wieder Probleme mit Nachbarn, welche sich über Kinderlärm beschweren. Die Wohnungen sind sehr hellhörig, man kann wirklich jedes Gespräch bis in den Flur hören. Wenn meine Waschmas ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen