Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was muss ich beachten wenn ich 2 Kinder innerhalb eines Jahres bekomme?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Was muss ich beachten wenn ich 2 Kinder innerhalb eines Jahres bekomme?

JuLia28101991

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Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes ... Und zwar ist mein erstes Kind geboren am 29.09.2015 ich hab 2 Jahre ElternZeit genommen und bekomme Elterngeld plus. .. Nun bin ich wieder Schwanger und mein 2. Kind soll am 07.09.2016 kommen. Wie läuft das jetzt mit des Elterngeld? Was muss ich beachten? Vielen Dank schon mal im Voraus Mit freundlichen Grüßen Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Lina_100

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Sportlich :). Vermutlich auch die EZ zum neuen Mutterschutz beenden und den Rest übertragen lassen. Das Mutterschutzgeld aus dem alten Vertrag dürfte ja erheblich höher als das Elterngeld für September sein, oder?


JuLia28101991

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Leider weiß ich ja noch nicht was ich bekomme jetzt beim 2. Kind ^^ das wird ja erst berechnet wenn ich den Antrag abgebe. Klar kann ich es mir selbst berechnen aber ich weiß nicht genau wie. Was heißt das es angerechnet wird?


Sternenschnuppe

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Hallo Du bekommst genau das gleiche Elterngeld wie bei Nummer 1 und 10% Geschwisterbonus. Gutes Timing :-) Wegen dem Elterngeld jetzt : Meine Idee wäre es, es zu ändern und Dein Partner übernimmt ab da,wo Du Mutterschutz hast. Der Mutteschutzlohn ist ja höher als das Elterngeld bei Dir, das wäre ja verschenktes Geld. Du beendest Deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes. Da das Elterngeld immer für komplette Lebensmonate gezahlt wird könnte er Deinen letzten übernehmen und dann seine 2 Partnerschaftsmonate nehmen. Wann genau beginnt denn der neue Mutterschutz ? Da müsste man noch einmal schauen wegen der Überschneidung. Auf jeden Fall würde Euch so kaum bis gar kein Geld verloren gehen, hättest Deinen Mann rund um die Geburt Zuhause, was ja auch schön sein kann Am besten bei der Elterngeldstelle anrufen, die sind nett und helfen weiter. Wäre dann eine Abänderung des Elteengeldantrages.


Lina_100

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Schnuppes Vorschlag klingt gut!


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