Was machen, wenn die Ämter sich vertan haben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was machen, wenn die Ämter sich vertan haben?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade festgestellt, dass ich im Jahre 2015 12 Monate gearbeitet habe und eigentlich Anspruch auf ALG 1 gehabt hätte, stattdessen wurde ich beim Jobcenter geführt, welches sich natürlich ordentlich am Elterngeld im Vorwege (Erstattungsanspruch über 892,- €) bediente und dies auch danach monatlich vom Anspruch abzog. Der Mitarbeiter vom Arbeitsamt sagte mir gerade, dass aufgrund des Elterngeld Plus-Bezuges meine geleistete Arbeitsdauer bis zu 5 Jahre rückwirkend anerkannt werde (statt üblichen 2 Jahren). Eigentlich steht im System, dass tägliches ALG1 gezahlt werden sollte, jedoch es nie dazu kam. Ich hatte zuvor alles beantragt (vor Ort)- mich arbeitssuchend gemeldet...dann kam Mutterschutz gefolgt von Elternzeit. Nun soll ich diese Woche bescheid bekommen, was Sache ist. Müsste ich nun eigentlich nicht einen Teil meines Elterngeldes zurückerhalten? Mit ALG 1 hätte ich überhaupt keine Abzüge gehabt, da ich unter 300,- € lag. Ich habe somit sehr viel Geld bei Jobcenter gelassen, dass mir eigentlich zugestanden hätte. Können Sie mir da irgendeine Auskunft geben? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. VG Letizia

von LM77 am 17.01.2018, 15:29



Antwort auf: Was machen, wenn die Ämter sich vertan haben?

Hallo, Sie waren in EZ und haben EG bekommen? Dann standen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung - das EG wird dann entsprechend nach der EZ gezahlt. Parallel kann man beide Leistungen nicht bekommen. Oder geht es um ArbGeld VOR der EZ? Dann kann ja kein EG angerechnet werden. Bitte im Bedarfsfall die Frage nochmal neu stellen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2018



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