juliane-marie
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst (TV-L). Ich habe meine gestern endende Elternzeit (bis 30.11.2017) verlängert und Teilzeittätigkeit beantragt. Nun habe ich noch ein paar Tage Urlaub und ab Januar fange ich mit der Teilzeittätigkeit an. Wenn ich nun doch noch nicht arbeiten möchte - was für Möglichkeiten habe ich (Elternzeit, Beurlaubung - fallen mir hierzu ein, was gäbe es noch? Welchen Antrag kann man stellen, welche Fristen muss man einhalten und ist dies von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig oder "muss" er genehmigen? Und die weitere Frage wäre dann: Was ist wenn ich während dieser Beurlaubung oder Verlängerung der Elternzeit woanders 20 Std./Woche arbeite - darf ich das? Muss sowohl bei der Beurlaubung, als auch bei der Elternzeit der jetzige AG zustimmen oder reicht eine einfache Unterrichtung? Ich danke Ihnen sehr!!
Hallo, dann können Sie die TZ-Vereinbarung wieder kündigen Liebe Grüße NB
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