hallo frau bader ... ich hätte da mal ein paar fragen die mich sehr interessieren würden. am 27.12.2010 habe ich einen jungen bekommen und 2jahr elternzeit beantragt also bis 26.12.2012 wäre aber ab 1.1.2013 wieder arbeiten gegangen... jetzt bin ich erneut schwanger (ungewollt) und der vorrausichtliche termin ist märz / april 2013 ... wie funktioniert das mit dem elterngeld was habe ich für anspruch ... hatte vor dem 1. kind ja gearbeitet aber dann ein beschäftigungsverbot bekommen.. kann der chef mich jetzt kündigen / kann ich wieder ein beschäftigungsverbot bekommen und bekomme wieder normal lohn gezahlt ??? mein chef bekommt doch das geld wieder von der kasse oder wie läuft das..habe angst das wie finanziell nich hinkommen würde beim 2.ten kind ca. 18 monate daheim bleiben. danke schon mal für ihre antwort ... lg marylinn
von
marylinn
am 21.07.2012, 12:31
Antwort auf:
was bekomme ich an geld ???
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.07.2012
Antwort auf:
was bekomme ich an geld ???
Puh, ein paar Satzzeichen an richtiger Stelle und richtige Absätze wären echt hilfreich!
Also, zwischen Elternzeitende und neuem Mutterschutzbeginn (27.12.12 bis ca Februar 2013) musst du wieder arbeiten.
Ein Beschäftigungsverbot erhältst du nur, wenn es der Beruf/die Schwangerschaft erfordert. Dann würdest du wie damals dein Gehalt bekommen, was auch zur Elterngeldberechnung herangezogen würde.
Ja, dein Chef bekäme es durch die Umlage wieder.
Beim Elterngeld sieht es aber auch dann Mau aus, denn es würde nur der Jan 2013 zählen, die anderen 11 Monate kämen aus deiner Elternzeit. Und zwar die zwischen dem 1. und dem 2. Geburtstag deines ersten Kindes. Da läuft auf den Mindestsatz von 300 Euro hinaus. Hinzu kommen 75 Euro bis zum 3. Geburtstag von Kind 1.
Dein Chef kann dich nicht kündigen. Du bist geschützt durch die Elternzeit und dann wieder durch die Schwangerschaft.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.07.2012, 21:45
Antwort auf:
was bekomme ich an geld ???
ohh danke schön für die antwort ist sehr hilfreich für mich arbeite abe rin einer firma wo mit chemikalien und dämpfen gearbeitet wird und die ganze zeit stehen hatte beim 1. kind schon ein bv ..aber trotzdem für die antwort hat mir sehr geholfen ..danke danke..ein schön sonntag noch
von
marylinn
am 22.07.2012, 13:04