Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

was bei todesfall der eltern????Wohin???

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: was bei todesfall der eltern????Wohin???

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hallo, Ich mach mir zur Zeit so meine Gedanken und es kann ja immer mal was passieren... Was wäre denn mit unserer Maus wenn uns beiden was passieren würde?muss man das z.b. notariell festlegen wo sie dann hin kommt oder so?weiss das jemand?? ich habe zu meiner Verwandtschaft nicht so n gutes Verhältnis.Es würde nur eine Tante in Frage kommen..Habe aber Verwandte (meines Mannes) im Ausland..Hätten die dann überhaupt eine Chance,das Kind zu (dort)zu erziehen??? lg saskia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Gruß, NB


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