Sehr geehrte Frau Bader, habe im Nov. für unseren neu geborenen Soh Elterngeld beantragt! Nun bekomme ich ein Schreiben von der Elterngeldstelle wo ich absolut überfragt bin, was ich hier nun ankreuzen muss - bzw. was das bedeutet! "Der Verzicht auf die Anwendung der Verschiebenstatbestände im Sinne des §2 Absatz 7 Satz 5 u 6 BEEG ist nach den allg. Regeln in entsprechender Anwendung des §46 Absatz 1 Halbsatz 1 SGB I schriftlich zu erklären; siehe Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.08.2011, B 10 EG 7/10 R. In Ihrem Fall könnten den Verschiebe-Monat Sept. 2012 bei der Festsetzung des Einkommens vor Geburt mitberücksichtigt werden und ein höheres Elterngeld steht damit zu. Wir bitten um schriftliche Erklärung!" Im Anhang : "Auf den Verschiebemonat Sept. 2012 wird verzichtet: Ja Nein " Hier soll ich etwas ankreuzen - bin aber etwas verwirrt, ob ich nun NEIN ankreuzen muss - damit ich das erhöhte Elterngeld bekomme??? Bin hier etwas verunsichert, ist meiner Meinung nach etwas verwirrend geschrieben!!! Über eine kurze Rückantwort bzw. Erklärung wäre ich Ihnen sehr dankbar!!! Mit den besten Grüßen ni24
von ni24 am 12.12.2012, 21:18