Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann(wegen welchen gründen) bekommt man ein Arbeitsverbot?Arbeite auf 630 DM basis tue...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wann(wegen welchen gründen) bekommt man ein Arbeitsverbot?Arbeite auf 630 DM basis tue...

Mitglied inaktiv

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putzen in eine Firma , da ich aber jetzt schon im 5.monat schwanger bin kann ich die arbeit echt nicht mehr weiter machen weil es eine schwere arbeit ist und ich ständig 3 stunden laufen muß ohne mich mal kurz hin zu setzen und mache ich mal ein tag krank wird schon rumgeschimpft. Eigentlich wollte ich so 3 monate nach der geburt wieder anfangen dort zu arbeiten, aber was soll ich jetzt machen bis zur der geburt?Ich kann wirklich nicht mehr jetzt noch arbeiten,außerdem habe ich eine kleine tochter . Was soll ich jetzt noch die paar monaten vor geburt machen, krank machen 4 monate lang geht ja nicht.Ich weiß echt nicht mehr weiter,ich möcht ja die arbeit nicht verlieren. Danke vorrauß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Jaimi, wenn ich sowas lese, kann ich echt sauer werden. Solch Verhalten vom Arbeitgeber ist mehr als verantwortungslos-die Sklaverei ist abgeschafft. Lassen Sie sich nichts ins Bochshorn jagen, das Gesetz schützt Sie!Die Verantwortung für das Kind tragen Sie. Als 630er sind Sie fest angestellt. Ich denke, dann fallen Sie bereits unter die allgemeinen Beschäftigungsverbote. Um das beurteilen zu können, müsste man Ihre Tätigkeit näher kennen. 1. Tragen Sie gelegentlich Eimer o.ä., die mehr als 10 Kg wiegen? Dann ist die Arbeit für die SS nicht ok 2. Müssen Sie mehr als 4 Std. ständig stehen? Dann gilt auch ein Beschäftigungsverbot 3. Müssen Sie sich häufig recken oder dauerend bücken/ beugen? Dann siehe 2. 4. Müssen Sie eine Maschine (Reinigungsgerät) mit Fußantrieb bedienen? s.2. 5. Besteht die Gefahr, auszurutschen? Dann Verbot Ich könnte mir vorstellen, dass Sie mind. eine der genannten Pkt. erfüllen. Dann gilt für Sie ein Beschäftigungsverbot, d.h., Sie bekommen Ihr Gehalt weiter gezahlt. Bitte klären Sie die obigen Fragen mit dem Frauenarzt, der kann für Ihren FAll entscheiden un. die entsprechenden Maßnahmenen wie z.B. Attest ergreifen. Ansonsten kann er, wenn die Arbeit zu schwer ist, ein spezielles Beschäftigungsverbot aussprechen. Natürlich sind Sie in der SS vor Kündigungen geschützt. Wenn man Ihnen dumm kommt: wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt (in den neuen Bundesländern: Arbeitsschutzamt) Viel Glück, Gruß, NB


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